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Die Mietminderung - 4/5
del vom 15.06.2000   |   880002 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht

Mietrecht

Mietminderung - Die Richtige Höhe

Zur Beruhigung vorweg: Legen Sie die Höhe der Minderung falsch fest, erleiden Sie dadurch keinen Nachteil. Insbesondere müssen Sie keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs befürchten:

Selbst eine überhöhte oder sogar nicht gerechtfertigte Mietminderung begründet keinen Zahlungsverzug, wenn der Mieter nicht böswillig oder leichtfertig die Mietminderungsquote fehlerhaft eingeschätzt hat.

Die Höhe der Mietminderung kann leider nicht verallgemeinert werden, auch gibt es keine allgemein gültige Gleichung, die am Ende die Mietminderung in Prozent hervorzaubert. Die folgende Liste dient daher nur als Orientierungshilfe und soll Sie vor überzogenen Minderungen bewahren. Bei den angegebenen Prozentzahlen handelt es sich um von einzelnen Gerichten im Einzelfall zugesprochene Minderungshöhen.

  • Abflusstau durch übelriechende Abwässer im Badezimmer - 38%
  • Langwierige Bauarbeiten in Wohnungsnähe - 15%
  • Baulärm durch angrenzende Hochhausbaustelle - 25%
  • Fahrstuhlausfall, wenn die Wohnung im 5. Stock liegt - 7,5%
  • Fehlende oder nicht genügende Beheizbarkeit in Schlaf/Kinderzimmer, Küche und Bad - 10%
  • Nicht entferntes Baumaterial - 10%
  • Durchfeuchteter Teppichboden und Tropfwasser an der Zimmerdecke - 50%
  • Undichte Fenster, blinde Fenster - 25%
  • Feuchtigkeitsschäden aufgrund Fenstermodernisierung - 10%
  • Keine Nutzung des Gartens - 5%
  • Defekte Gegensprechanlage - 5%
  • Störende Gerüche durch Pizzeria - 15%
  • 16-18 Grad Celsius Heizungstemperatur im Winter -20%
  • Lärm aus Nachbarwohnung - 11-35%
  • Extreme Lärmbelästigung und Nichtbenutzbarkeit von Waschküche und Trockenraum - 50%
  • Lärm- und Schmutzbelästigung durch Bauarbeiten - 20%
  • Fehlen der vereinbarten Einbauküche - 100%
  • Lärmstörung durch Billardcafe - 20%
  • Rostiges Leitungswasser - 10%
  • Mäuse - 10%
  • Fehlen des PKW-Stellplatzes - 10%
  • Regenwasser im Kinderzimmer - 5%
  • Silberfischchen - 20%
  • Taubenhaltung auf Nachbargrundstück - 25%
  • Eingeschränkte Terrassennutzung - 15%
  • Mangelhafte Toilettenspülung - 15%
  • Unzureichender Trittschallschutz - 5%
  • Mangelhafte Reinigung einer Hochhausanlage - 5%
  • Keine Waschmaschinenbenutzung - 10%
  • Wasserschaden im Wohnzimmer - 30%
  • Zigarettenqualm aus unterer Wohnung - 20%
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Seite 3: Was der Mieter tun muss
Seite 4: In welcher Höhe gemindert werden darf
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  • 2) Welche Mängel berechtigen zur Minderung?
  • 3) Was der Mieter tun muss
  • 4) In welcher Höhe gemindert werden darf
  • 5) Weitere Rechte bei einem Mietmangel
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