Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Mietrecht, Pachtrecht » 

Die Kündigung

15.6.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 887827 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Miete, Mietvertrag, Kündigung

Ein Mietverhältnis kann durch zwei verschiedene Möglichkeiten beendet werden: durch Zeitablauf oder durch Kündigung. Wird der Mietvertrag von vorneherein für eine bestimmte Dauer geschlossen, dann liegt ein Zeitmietvertrag  oder ein befristeter Mietvertrag vor. Ein derartiger Vertrag endet mit Ablauf der festgelegten Frist und bedarf keiner gesonderten Kündigung durch den Mieter bzw. Vermieter.
Ein "normaler" Mietvertrag ist in der Regel unbefristet und enthält kein konkretes Vertragsende. Um hier von dem Vertrag loszukommen, muss gekündigt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links.


Seite: 123456 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Mietkündigung
Seite 2: Unbefristeter Mietvertrag
Seite 3: Befristeter Mietvertrag
Seite 4: Sonderkündigungsrechte
Seite 5: Kündigung durch den Vermieter
Seite 6: Nachmieter

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Benjamin Pethö
Hannover
Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Erbrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?