Die Kündigung
15.6.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 887826 Aufrufe Mehr zum Thema:Miete, Mietvertrag, Kündigung
Ein Mietverhältnis kann durch zwei verschiedene Möglichkeiten beendet werden: durch Zeitablauf oder durch Kündigung. Wird der Mietvertrag von vorneherein für eine bestimmte Dauer geschlossen, dann liegt ein Zeitmietvertrag oder ein befristeter Mietvertrag vor. Ein derartiger Vertrag endet mit Ablauf der festgelegten Frist und bedarf keiner gesonderten Kündigung durch den Mieter bzw. Vermieter.
Ein "normaler" Mietvertrag ist in der Regel unbefristet und enthält kein konkretes Vertragsende. Um hier von dem Vertrag loszukommen, muss gekündigt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die MietkündigungSeite 2: Unbefristeter MietvertragSeite 3: Befristeter MietvertragSeite 4: SonderkündigungsrechteSeite 5: Kündigung durch den VermieterSeite 6: Nachmieter


