Wie wird das Gericht entscheiden?
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 84249 Aufrufe Mehr zum Thema:Sorgerecht
Erfolgt zwischen den getrennten Elternteilen keine Einigung über das elterliche Sorgerecht, so ist es Sache des Gerichts, eine Entscheidung zu treffen.
Wie das Gericht entscheiden wird, hängt im Wesentlichen von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab:
- Entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes am besten?
- Ist das alleinige Sorgerecht gerade des Antragsstellers die beste Lösung?
Innerhalb der ersten Frage prüft das Familiengericht demnach, ob ein gemeinsames Sorgerecht im konkreten Fall nicht doch das beste für das Kind ist und ob dies angesichts der zerstrittenen Eltern durchführbar ist. Kommt es aufgrund der konkreten Umstände zu dem Ergebnis, dass das alleinige Sorgerecht eines Elternteils unumgänglich ist, wird es sich der zweiten Frage zuwenden: bei welchem Elternteil ist das Kind besser aufgehoben. Hier ist entscheidend, wo das Kindeswohl am ehesten gewährleistet ist. Das Kindeswohl beurteilt sich folgendermaßen:
- Wie eignet sich der Elternteil zur Erziehungs- und Betreuungsaufgabe ( Förderungsprinzip )?
- Besteht Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse ( Kontinuitätsprinzip )?
- Wie ist der Wille des Kindes?
- Wie ist die Elternbindung?
- Welche Geschwisterbindung besteht, wer sind die sonstigen Bezugspersonen bzw. das lokale Umfeld ( Nestprinzip )?
Für Berufstätige, die wenig Zeit für das Kind haben werden, ist es in der Regel schwer, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn der andere Elternteil ersichtlich mehr Zeit mit dem Kind verbringen kann. Eventuelles Herausreißen aus dem sozialem Umfeld ist auch oft entscheidungserheblich. Das Familiengericht wird immer das kleinere Übel wählen und somit die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative. Mittlerweile ist dabei nicht mehr unbedingt die Mutter in der besseren Ausgangsposition. Aufgrund eines Wertewandels in der Gesellschaft werden beide Elternteile als zunächst gleichberechtigt in der Erziehungsfrage angesehen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das SorgerechtSeite 2: Das gemeinsame SorgerechtSeite 3: Das alleinige SorgerechtSeite 4: Die Kriterien des GerichtsSeite 5: Das Umgangs- und Besuchsrecht


