Die Organe der Europäischen Union
AFP VOM 23.11.2002 | Ratgeber - Europarecht | 71641 Aufrufe Mehr zum Thema:EU, Ministerrat, EuGH, Kommission
Die Kommission ist das Ausführungsorgan der EU, sie wird vom Ministerrat mit der Durchführung der vorgenommenen Rechtssetzung betraut.
Auch das ausschließliche Initiativrecht liegt bei der Kommission. Da ohne ihre Initiative keine Rechtsetzungsakte durchgeführt werden können, hat sie die Pflicht, Vorschläge zu machen. Sollte die Kommission nicht von sich aus tätig werden, kann sie von Ministerrat und Parlament zur Unterbreitung eines Vorschlags aufgefordert werden.
Die Kommission kontrolliert, dass die Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht einhalten und die Urteile des Gerichtshofs befolgen. Sie leitet, wenn nötig, das Vertragsverletzungsverfahren ein, deswegen wird sie als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Ein Gemeinschaftsmitglied, dem Vertragsverletzung von der Kommission vorgeworfen wird, muss mit einer Klage vor dem EuGH und einer darauffolgenden Geldstrafe rechnen.
Beschlüsse werden in der Kommission bei Anwesenheit aller Mitglieder mit absoluter Mehrheit gefasst.
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