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Die Kaufsache ist fehlerhaft - 1/3
del vom 13.07.2000   |   59563 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Kaufrecht

Die Kaufsache ist fehlerhaft

Wo Menschen arbeiten passieren oft auch Fehler. So kann es sein, dass Sie zufrieden mit Ihrer Ware nach Hause gehen und erst dort feststellen, dass die Sache mangelhaft ist. Sie können sich ärgern, aber dafür bekommen Sie nichts. Wenn Sie eine fehlerhafte Sache gekauft haben, stehen Ihnen mehrere Rechte (Gewährleistungsrechte) zur Verfügung:

  • Sie können Nacherfüllung verlangen, also entweder die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder Austausch gegen fehlerfreie Ware.
  • Sie können mindern, also etwas Geld zurückverlangen.
  • Sie können vom Kauf zurücktreten, also die Sache zurückgeben und Ihr gesamtes bereits bezahltes Geld zurückverlangen (Rückgängigmachung des Kaufs, dies hieß nach altem Recht Wandlung).
  • Sie können Schadenersatz verlangen, wenn Sie vom Verkäufer getäuscht wurden oder die Sache eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Käufer sich sein Gewährleistungsrecht grundsätzlich aussuchen kann. Dabei geht aber die Nacherfüllung - soweit sie überhaupt möglich ist - dem Rücktritt und der Minderung vor. Bevor man also vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.

Achtung: Dieses neue Gewährleistungsrecht gilt durch die Schuldrechtsreform seit dem 1. Januar 2002. Was sich sonst geändert hat, erfahren Sie hier.

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Seite 2: Wann ist eine Sache fehlerhaft?
Seite 3: Neuregelungen im Kaufrecht ab 2002


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Die Kaufsache ist fehlerhaft
  • 2) Wann ist eine Sache fehlerhaft?
  • 3) Neuregelungen im Kaufrecht ab 2002
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