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Die Kanzelei Urmann Collegen (UC) plant Veröffentlichung einer Gegnerliste

Von Rechtsanwalt Robin Neuwirth
20.8.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 574 Aufrufe
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UC, Filesharing, Gegnerliste, Abmahnung, Urheberrecht

Die Kanzelei Urmann Collegen (UC) plant Veröffentlichung einer Gegnerliste

Die Kanzlei Urmann Collegen (UC) aus Regensburg mahnt für zahlreiche Rechteinhaber in großem Umfang angebliche Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing ab. Die von UC ausgesprochenen Abmahnungen betreffen hauptsächlich den Bereich Erotikfilme.

Jetzt plant UC offenbar die Veröffentlichung einer Gegnerliste ab dem 01.09.2012. Auf der Homepage von UC findet sich hierzu folgender Hinweis:

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Von Rechtsanwalt
Robin Neuwirth
Stuttgart
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Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht

„In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Ist es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht.

Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06."

UC beruft sich also auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ob die genannte Entscheidung allerdings geeignet ist, das geplante Vorgehen von UC zu rechtfertigen, darf bezweifelt werden.

Die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf lediglich die Frage, ob die Veröffentlichung von Gegnerlisten durch Rechtsanwälte generell untersagt werden darf. Dies bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass Rechtsanwälte jederzeit und in jedem Fall Gegnerlisten veröffentlichen dürfen.

Zudem ist anzunehmen, dass sich auf der von UC geplanten Gegnerliste hauptsächlich Privatpersonen befinden werden. In der genannten Entscheidung hatte sich das BVerfG jedoch mit der Nennung von Unternehmen auf Gegnerlisten befasst. Im Fall von Privatpersonen dürfte die rechtliche Situation gänzlich anders zu beurteilen sein.

Zwar hat das BVerfG in seiner Entscheidung ausgeführt, mit der bloßen Nennung in der Gegnerliste sei kein „Makel des Unlauteren" verbunden. Mag diese Beurteilung grundsätzlich zutreffend sein, so stellt sich die Sachlage aber zumindest dann völlig anders dar, wenn Privatpersonen auf einer Gegnerliste zu finden sind, welche den angeblichen Konsum von pornographischen Filmen betrifft.

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die Kanzlei Urmann Collegen ihre Ankündigung ab dem 01.09.2012 eine Gegnerliste zu veröffentlichen tatsächlich umsetzt.

Davon unabhängig sollte eine urheberrechtliche Abmahnung immer sehr ernst genommen werden, da ansonsten sehr schnell ein großer finanzieller Schaden für den Abgemahnten entstehen kann.

Sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei UC erhalten haben, stehe ich Ihnen gern für eine anwaltliche Beratung und Vertretung zur Verfügung.

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