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Die Justiz im Dritten Reich - 5/8
skg vom 30.05.2006   |   71455 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte

Der Weg zum Polizeistaat

Während des Krieges wuchs die Vernichtungsmaschinerie des Maßnahmenstaates ins Unermessliche. Dadurch verlor auch der Normenstaat seine scheinbare Nachsichtigkeit mit den Betroffenen.

Im Jahre 1942 ließ sich Hitler zum obersten Herrn über alle Gerichte ernennen. Der durch Hitler neu ernannte Justizminister Thierack begann unverzüglich mit seinen berüchtigten Richterbriefen.

Diese Richterbriefe legten anhand einzelner Urteile fest, wie die Gerichte zu entscheiden hatten. Der Oberreichsanwalt konnte durch so genannte "Nichtigkeitsbeschwerden" oder "außerordentliche Einsprüche" jedes Verfahren an sich ziehen. Durch den besonderen Einspruch konnte der Oberreichsanwalt jedes rechtskräftige Urteil des Reichsgerichts oder des Volksgerichtshofes vor den besonderen Senat des Reichsgerichts bringen, wo ausschließlich nach dem Willen des Führers entschieden wurde. Er unterstand direkt dem Justizminister und brachte den Fall vor einen speziellen Strafsenat, wo dann nach dem Willen des Führers entschieden wurde.

So wandelte sich, nach Fraenkels Definition, der Doppelstaat zum Polizeistaat. Als einen Polizeistaat bezeichnet man einen Staat dann, wenn dieser durch seine Verwaltungsorgane die weitestgehende Kontrolle über seine Bürger wahrnimmt. Den ersten Polizeistaat der Geschichte errichtete Kaiser Joseph II im 18. Jh. für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

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Seite 6: Gründe für das Versagen der deutschen Justiz
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