Hitler hatte immer eine immense Abneigung gegen das bestehende Recht. Sein Biograph Henry Picker beschrieb dazu eine typische Aussage Hitlers, die in seinem Buch "Tischgespräche im Führerhauptquartier 1941-1942" (1963) nachzulesen ist. Laut Picker sagte Hitler einmal:
Kein vernünftiger Mensch verstehe überhaupt die Rechtslehren, die die Juristen sich - nicht zuletzt aufgrund des Einflusses von Juden - zurechtgelegt hätten. Letzten Endes sei die heutige Rechtslehre nichts anderes als eine einzige Systematik der Abwälzung der Verantwortung. Er werde das Studium der Rechtswissenschaften so verächtlich wie möglich machen …denn es sei eine einzige Erziehung zur Verantwortungslosigkeit. Er werde dafür sorgen, dass aus der Justizverwaltung bis auf 10% wirklicher Auslese an Richtern alles entfernt werde. Der ganzen Schwindel von Schöffen werde beseitigen werden, damit sich kein Richter mehr vor seiner Verantwortung mit dem Argument drücken könne, dass ihn die Schöffen überstimmt hätten.
Die Nazis ließen viele Gesetze aufheben oder durch nationalsozialistische Normen ersetzen. Das Zivilrecht hatte die geringsten Einschnitte hinzunehmen, obwohl die NSDAP bereits im Parteiprogramm die Ausmerzung des Römischen Rechts und die Einführung eines deutschen Volksrechts festgehalten hatte. Das Arbeitsrecht wurde durch das Verbot der Gewerkschaften auf das individuelle Arbeitsrecht halbiert. Die stärksten Einschnitte gab es im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts. Die Verfassung wurde ausgesetzt, ebenso wie wesentliche Rechtstaatsgrundsätze. Das Schlimmste war aber wohl die Abschaffung des Verwaltungsrechtsschutzes gegen Maßnahmen der Polizeibehörden. Dadurch entstand der vom deutschen Rechtsanwalt Ernst Fraenkel in seinem Buch "The Dual State" (von 1940) definierte Doppelstaat.
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