Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 
Inhalt nach Themen
Rechnerisches Problem - Der Unterhalt - 4/17
cri vom 1.6.2000   1436107 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Die Höhe des Unterhalts

Die Höhe des Unterhalts hängt ab von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung Verpflichteten.




Da jeder einen anderen Lebensstil und Lebensstandard hat, ist von den ehelichen Lebensverhältnissen auszugehen: je höher das eheliche Lebensniveau, desto höher der Unterhalt. So kann mindestens die Hälfte dessen verlangt werden, was während der Ehe für den Unterhalt ausgegeben wurde. Der in der Ehe bestehende Standard wird also auf die Zeit danach übertragen. 

Relevant für die konkrete Berechnung ist immer das Nettoeinkommen. Dies errechnet sich aus dem Bruttomonatsgehalt plus 1/12 des Weihnachtsgeldes plus 1/12 des jährlichen Urlaubsgeldes, abzüglich der diversen Steuern und Versicherungen. Von dem Nettoeinkommen sind erneut 5% berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen.

Zur Erleichterung der Gerichte ist gängige Praxis, den Unterhalt abhängig vom Einkommen anhand von Tabellen zu berechnen.

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

Wollen Sie mehr wissen? Stellen Sie einem unserer Partneranwälte jetzt eine persönliche Direktanfrage oder eine Telefonberatung.
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges


Lesezeichen hinzufügen: