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GmbH & Co. KG

AFP VOM 31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 22550 Aufrufe
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GmbH, &, Co, KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und somit eine rechtsfähige Personengesellschaft, bei der eine GmbH persönlich haftender Komplementär ist und die Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten auftreten.

Es bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften, es kommen die Regelungen der GmbH und der Kommanditgesellschaft zum tragen. - Daher obliegt die Leitungsbefugnis den von der Komplementär-GmbH bestellten Geschäftsführern. Die Haftung der Komplementär-GmbH beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, die Kommanditisten haften in der Höhe ihrer Einlage .

Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG ist zu empfehlen, wenn hohe Anlaufverluste für eine Unternehmensinvestition entstehen, die mit anderweitigen positiven Einkünften der Kommanditisten verrechnet werden sollen.

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