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Die Geschichte der Hexenprozesse - 6/9
jtm vom 16.04.2004   |   101363 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte

Die Folter

Barberei im Namen des Glaubens

1484 hatte Heinrich Kramer bereits bei Papst Innozenz VIII. eine Bulle (päpstliche Verordnung) erwirkt, die ihn zur Durchführung der Inquisition im deutschsprachigen Raum ermächtigte. Kramer war ein Frauenfeind und religiöser Eiferer, dem in seinem fanatischen Hass auf Hexen und Ketzer weniger an gerechter Prozessführung lag, sondern vielmehr daran, die Effektivität der Hexenverfolgung zu steigern.

Nach verbreitetem mittelalterlichem Recht durfte ein Urteil nur ausgesprochen werden, wenn der Angeklagte geständig war. Kramer befürwortete jedoch die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung. Im Hexenhammer gibt es dennoch sogar einen Ansatz des Zweifels an der Folter:

„Denn manche sind so weich von Gemüt und schwachherzig, daß sie auf eine leichte Folterung hin alles, wenn auch falsches einräumen. Andere aber sind so hartnäckig, daß, wie sehr auch ihnen zugesetzt wird, von ihnen die Wahrheit nicht bekommen wird.“

Kramer führt diesen Gedanken allerdings nicht weiter und in der Auslegung dieses Regelwerks zur Prozessführung waren die Hexenkommissare alles andere als zimperlich. Die Hexerei galt als „Ausnahmeverbrechen“ (Crimen Exeptum), was ein besonders brutales Vorgehen bei der Wahrheitsfindung rechtfertigte. Deshalb wandten die Hexenkommissare noch gewalttätigere und langwierigere Foltern an, als bei anderen Verbrechen. Die gängigsten Methoden waren das Aufhängen an hinter dem Rücken verschränkten Armen, Daumen- und Beinschrauben, sowie die Streckbank. Zuvor wurde der Delinquent jedoch ausgezogen, am ganzen Körper rasiert und untersucht, um dann in ein einfaches Leinengewand gesteckt zu werden. Diese entwürdigende Maßnahme resultierte aus der Angst, der zu Befragende könnte irgendwo Zauberamulette verborgen haben.

In den Hexenprozessen entwickelte sich oft ein eigendynamisches Schneeballsystem. Eine vermeintliche Hexe gestand unter Folter die Komplizenschaft anderer willkürlich gewählter Männer und Frauen, denen wiederum die Qualen der Tortur die Namen weiterer Unschuldiger entlockte. Da den Delinquenten immer wieder eingebleut wurde, dass es eine Todsünde wäre, jemanden fälschlich anzuschuldigen, bestand nach mittelalterlicher Logik nicht der geringste Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen.

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