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Die Geschichte der Hexenprozesse - 4/9
jtm vom 16.04.2004   |   101368 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte

Die Inquisition

Verfolgung der „Ungläubigen“

Die Inquisition unterlag einem langsamen Prozess der Veränderung, der sie zu dem späteren effektiven Instrument mittlelalterlichen Unrechts machte. Papst Gregor IX. erkannte, dass die bisher zuständigen Bischhöfe ihre Aufgabe als Organe der Inquisition nicht mit der gewünschten Effektivität versahen. Deshalb rief er im 13. Jahrhundert die „Inquisition der häretischen Schlechtigkeit“ ins Leben, in der kirchliche und weltliche Gerichtsbarkeiten einen intitutionalisierten Kampf gegen das Ketzertum führen sollten. Er übertrug die Inquisition dem Dominikanerorden, der anders als beispielsweise die Franziskaner ganz im Sinne der kirchlichen Prunksucht lebte, und somit durch die Inquisition auch eigene Interessen vertrat. Der Orden bekam besondere Vollmachten zur Überführung der Ketzer. Dazu gehörte, obwohl nicht direkt ausgesprochen, auch Folter und Todesstrafe.

Die kirchlichen Inquisitoren waren jedoch nur als Berater tätig. Die eigentliche Strafverfolgung fiel den weltlichen Gerichtsbarkeiten zu, da die Kirche ihren Rechtsgrundsätzen zufolge keine Bluturteile verhängen oder vollstrecken durfte. In diesem Rahmen übernahmen auch die weltlichen Gerichte das Inquisitionsprinzip.

Das sollte sich während der späteren Hexenprozesse als fatal erweisen. Während es bisher eines Klägers bedurfte, der mit Leben und Vermögen für die Richtigkeit seiner Anschuldigungen haften musste, war es nun ausreichend, wenn die Obrigkeit einen Verdacht oder einen Hinweis hatte, dem sie ohne die weitere Einbeziehung des Denunzianten nachging. Im 16. Jahrhundert wurde das Inquisitionsprinzip mit der Constitutio Criminalis Carolina im Auftrag von Kaiser Karl V. in das gesamtdeutsche Recht eingebunden.

Da die profanen Gerichtsbarkeiten die Inquisition ausführten, wurden sie nicht selten für weltliche Belange instrumentalisiert. Der deutsch-römische Kaiser Friedrich II. führte 1224 den Scheiterhaufen als Mittel der Bestrafung für Ketzer ein und statuierte eine Reihe von politisch motivierten Exempeln im durch den Lombardischen Städtebund unruhigen Italien. Im 14. Jahrhundert besserte der bankrotte französische König Philipp II. seine Staatskasse auf, indem er kurzerhand den Templerorden der Ketzerei beschuldigte. Der Ritterorden um seinen Großmeister Jacques de Molay wurde ausgelöscht und sein Vermögen eingezogen.

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