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Die Geschichte der Hexenprozesse - 3/9
jtm vom 16.04.2004   |   101370 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte

Die Häretiker

Kritiker der Kirche

Bis in das Spätmittelalter wurden die Begriffe Hexerei und Ketzerei als zwei verschiedene Dinge angesehen. Die Hexerei war für die kirchlichen und weltlichen Gerichtsbarkeiten lange Zeit kein Thema.

Die Kirche zur Zeit der Jahrtausendwende sah sich mit einem anderen Problem konfrontiert, dem zunehmenden Abfall vom „wahren Glauben“, der als Häresie oder auch Ketzerei bezeichnet wurde. Im 12. Jahrhundert kamen die Bewegungen der Katharer und Waldenser auf. Sie glaubten abweichend von der Lehre der katholischen Kirche, dass das Seelenheil nur durch ein Leben in demütiger Armut zu erreichen sei. Nachdem diese Bewegungen einen starken Zulauf zu verzeichnen hatten, fühlte sich die Kirche in Bedrängnis und sah sich zum Handeln gezwungen.

Papst Innozenz III. führte als Reaktion auf die Popularität der „Ketzerbewegungen“ das Inquisitionsverfahren ein (Inquisition: lat. für Erforschung). Das Inquisitionsprinzip löste in der kirchlichen Rechtsprechung, die sich nur mit kanonischem, also glaubensbezogenem Recht befasste, das bisher gängige Akkusationsprinzip ab. Statt einer konkreten Anklage durch einen Kläger reichte nun schon der bloße Verdacht, damit die zuständigen Bischöfe die Ermittlung aufnahmen.

Ursprünglich diente die Inquisition jedoch in erster Linie dazu, kirchliche Würdenträger, die sich zum Abfall vom Glauben hatten hinreißen lassen, zur Räson zu bringen. Erst als in Südfrankreich ein päpstlicher Gesandter von Katharern gemeuchelt wurde, kam es zu einer blutigen Eskalation. Es gab einen regelrechten Feldzug gegen die Häretiker, auf dessen Gipfel die Katharer ausgelöscht wurden.

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