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Die Geiselnahme von Domains

14.7.2000 | Ratgeber - Internetrecht | 40876 Aufrufe
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Domains, Namensrecht, Internetrecht

Nicht selten werden bestimmte Domains nur gesichert, um sie zu blockieren. Die namensrechtlich berechtigten Personen oder andere Interessierte, die die Domain nutzen wollen, müssen dann tief in die Tasche greifen. Wollen sie eine blockierte Domain nutzen, verlangen ihre Inhaber meist ziemlich viel Geld.
Diese Art der Geiselnahme von Domains oder Hostagehalten von Domains verletzt das Recht der Personen, die ein Namensrecht oder Markenrecht an dieser Domain haben. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine bloße Blockierung ohne Nutzung keine Verletzung darstellt. Dies überzeugt nicht, da durch die Blockierung eine Verneinung und Ausgrenzung des Rechts eines anderen stattfindet und dieser in seiner Nutzung der Domain behindert wird. Wenn jemand tatsächlich ein Recht an einer Domain hat, dann kann es nicht sein, dass er sich die Vorzüge erst erkaufen muss.

Näheres dazu: Domain-Grabbing
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Streitigkeiten rund um Domains
Seite 2: Domains und das Namens- und Markenrecht
Seite 3: Die Kollision von Rechten
Seite 4: Die Geiselnahme von Domains
Seite 5: Das Domain-Grabbing
Seite 6: Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
Seite 7: Fragwürdige Domainnamen

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