Die Gebäudeversicherung

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Das Sturmtief „Kyrill" ist in der Nacht zum 19. Januar 2007 über weite Teile Deutschlands hinweg gefegt. Die Bahn stellte den Zugverkehr deutschlandweit ein. Der Wind deckte stellenweise Dächer ab und entwurzelte zahlreiche Bäume. Zumindest finanzielle Hilfe kann erwarten, wer für solche Fälle eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.

In einer Gebäudeversicherung können in der Regel folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden.

Für die Versicherer liegt ein Sturm ab Windstärke 8 vor.

Im Falle eines Schadens sollten Sie einige Grundsätze beachten:

  • der Schaden muss nach § 62 VVG vom Versicherungsnehmer so gering wie möglich gehalten werden.
  • besonders wichtig: der Schadensfall muss dem Versicherer schnellstmöglich schriftlich gemeldet werden. Bei Verstoß gegen die Meldeobliegenheit geht der Versicherungsschutz verloren.
  • ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie in der Regel nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
  • vor erforderlichen Schadensminderungsmaßnahmen im Sinn des § 62 VVG sollte nach Möglichkeit eine fotografische Dokumentation der Schäden gemacht werden.

Nach Meldung des Schadensfalles wird Ihnen vom Versicherer ein Schadensformular zugesendet. Bei größeren Schäden wird in der Regel ein Sachverständiger an Ort und Stelle geschickt. Beschädigte Sachen sollten daher aufgehoben werden.