Die Gütertrennung
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 444981 Aufrufe Mehr zum Thema:Ehe, Ehevertrag, Güterstand, Zugewinngemeinschaft
Bei der Gütertrennung verhält es sich zunächst wie bei der Zugewinngemeinschaft: Während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt, und jeder Ehepartner ist für seinen Teil verantwortlich. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft findet aber im Fall einer Trennung kein Ausgleich statt. Auch dann bleiben die Vermögen getrennt.
Gemeinsame Besitztümer werden behandelt, wie es bei "normalen" Miteigentümern der Fall wäre: Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen, abhängig von der Gewichtung der Eigentumsstellung (bei Ehe meist 50:50).
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder NeinSeite 2: Der GüterstandSeite 3: Die ZugewinngemeinschaftSeite 4: Die GütertrennungSeite 5: Die GütergemeinschaftSeite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?


