Die Folgen der Kreditanfragen auf den Schufa-Scorewert
Mehr zum Thema: Bankrecht, Darlehensvertrag, Schufa, Kreditanfrage, ScorewertViele Kreditanfragen lassen den Scorewert der Schufa sinken
Bei der Suche nach einer Neu- oder Anschlussfinanzierung eines Darlehens kann es passieren, dass der Kreditsuchende in die so genannte „Schufa“-Falle tappt. Durch einen Preisvergleich verschiedener Banken kann der zukünftige Darlehensnehmer den ihm angebotenen Darlehenszins nämlich nachhaltig negativ beeinflussen.
Worin besteht die Gefahr?
Oft benötigen Kunden oder Mandanten von einer kreditfinanzierenden Bank eine Um- oder Anschlussfinanzierung. Sei es für die Ablöse eines widerrufenen Darlehens oder weil er aufgrund einer fehlerhaften Zinsabrechnung seiner Bank nicht mehr vertraut.
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In jedem Fall möchte der Kunde den möglichst günstigsten Neuvertrag zur Ablöse der/des Kredite(s) abschließen. Dies setzt einen Preisvergleich der verschiedenen Banken voraus. Leider fällt ein Preisvergleich von Krediten nicht so einfach aus, wie der in den Medien sooft beworbene „Strom- und Gas-Vergleich“. Der Darlehenszins und die damit verbundenen Kreditbedingungen sind sehr persönlich auf den jeweiligen Kreditnehmer zugeschnitten und müssen von jeder Bank mühsam einzeln abgefordert werden. Hierin liegt die Gefahr, dass der Verbraucher seine von der Schufa Holding AG bereitgestellten Kreditscores vernichtet.
Welche Aufgabe hat die Schufa?
Die Schufa Holding AG ist Deutschlands führende Auskunftei im Privatkundenbereich. Sie speichert Daten und errechnet aus den ca. 797 Millionen gespeicherten Datensätzen zu ca. 66,4 Millionen Bundesbürgern individuelle Kreditwürdigkeitsprognosen, so genannte Scores. Diese Scores in Form einer Prozentangabe zur „Erfüllungswahrscheinlichkeit“ und eines verbalen Urteils teilt sie ihren Vertragspartnern auf Anfrage mit. Den Vertragspartnern soll so ein aussagekräftiges Urteil über die Ausfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen mitgeteilt werden.
In welchem Verhältnis steht die Schufa zu den Banken?
Kreditinstitute gehören zu den Vertragspartnern der Schufa Holding AG. Sie müssen aufgrund der Basel-Regelungen dafür Sorge tragen, dass so wenig Kreditausfälle wie möglich zu verzeichnen sind. Diese Aufgabe haben einige Banken teilweise an Wirtschaftsauskunfteien outgesourced. Auf Grundlage der von dort abgefragten Daten geben die Banken die individuellen Angebote ab. Mit anderen Worten: Je schlechter die Scores, desto schlechter die Kreditkonditionen, bis hin zur völligen Kreditablehnung.
Welches Problem kann sich beim vorvertraglichen Preisvergleich ergeben?
Doch die Banken fragen bei den Auskunfteien nicht nur Daten ab, sondern sie melden auch selbstständig Daten dorthin. Dazu sind sie aufgrund ihrer Verträge mit der Schufa Holding AG auch verpflichtet. Grundsätzlich hat der Verbraucher auch kein Problem damit, wenn eine Bank die Aufnahme oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung an die Schufa Holding AG meldet. Im Bereich des vorvertraglichen Preisvergleichs kann es hier jedoch zu einer gefährlichen Konstellation kommen.
Lässt sich der Verbrauch beispielsweise von Bank X ein Kreditangebot erstellen, so muss die Bank aufgrund ihrer Regularien die Bonität des Anfragenden prüfen. Dies tut sie in aller Regel durch eine Anfrage bei der SCHUFA. Angenommen unser zukünftiger Kreditnehmer wird sich zum Preisvergleich auch bei Bank W, Y, Z und vielleicht noch mehr Banken nach den angebotenen Konditionen erkundigen. Auch diese Banken erkundigen sich dann bei der SCHUFA nach der Bonität. Genau hierin liegt die Gefahr. Die SCHUFA verzeichnet jede Kreditanfrage und wertet den Verbraucher – der eigentlich nur Preise vergleichen will – stückweise ab. Das bedeutet: Jede neue Kreditanfrage lässt die Bonität des Verbrauchers weiter sinken.
Warum sinkt der Scorewert bei vielen Kreditanfragen an die Schufa?
Der perfide Gedanke der auf Seiten der SCHUFA hinter dieser Praxis steck ist Folgender: Wenn jemand in sehr kurzer Zeit eine größere Anzahl von Kreditanfragen stellt, so gibt er deutlich zu verstehen, dass er unbedingt auf Kreditierung angewiesen ist, „ihm das Wasser also bis zum Hals steht“. Den mündigen Verbraucher, der Preise verschiedener Banken vergleicht, hatte die SCHUFA lange Zeit nicht im Blick. Erst als Verbraucher- und Datenschützer dagegen Sturm liefen, änderte die SCHUFA die Praxis. Sie verzichtete aber nicht darauf, Kreditanfragen mit in ihre Scorings einzubeziehen und negativ auszuwerten (das tut sie weiterhin), sondern schuf ein neues Instrument: Die Kreditkonditionenanfrage.
Was sollten Kreditsuchende beachten?
Im Gegensatz zur „klassischen“ Kreditanfrage beeinflusst die Kreditkonditionenanfrage den Scorewert nicht. Hier fragt die Bank für den Kunden bei der SCHUFA an, wie die Bonitätswerte des Verbrauchers wären, wenn er einen Kredit abschließen würde. Dies erscheint auf den ersten Blick kein großer Unterschied, führt am Ende aber dazu, dass die SCHUFA keine Anfrage nach einem Kredit speichert und negativ auswertet. Die Kreditkonditionenanfrage ist also im Gegensatz zur Kreditanfrage score-neutral. Leider verwenden nicht alle Banken automatisch dieses Instrument, mancher Sachbearbeiter kennt es nicht, manch einer scheut den zusätzlichen Aufwand. Sollte ein Verbraucher also Zinshöhe und Kreditkonditionen verschiedener Banken vergleichen wollen, so sollte er darauf achten. immer eine Kreditkonditionenanfrage zu formulieren. Andernfalls kann gerade der Preisvergleich selbst – entgegen dessen volks- und betriebswirtschaftlichen Sinn – dazu führen, dass der Vergleichende schlechtere Konditionen bekommt als ohne Preisvergleich.
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da mir genau dies bei Anfragen über Kreditportale im Internet passiert ist, auf deren Anfrageverhalten bei der Schufa ich natürlich keinen Einfluß habe, möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, derartige Portale zu einer entsprechenden Verhaltensweise zu bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ohne diese telefonische Betreuung, nur im Selbstbedienungs-Online-Verfahren, wäre uns mit hoher Wahrscheinlichkeit die im Aufsatz beschriebene Vorgehensweise auch passiert. Die weitere Abwicklung lief dann übrigens vollkommen einfach. Und als mich Wochen später der Banker der Hausbank, von der wir uns auch ein Angebot eingeholt hatten, ansprach, warum es "nicht geklappt habe", konnte ich ihm sagen, dass wir nominell nur halb so hohe Zinsen und somit effektiv 20 % der Darlehnssumme gespart hätten, war er "not amused". Dort haben wir danach auch unser Sparkonto (0,025 % Zinsen) aufgelöst und das Geld in die kostenlose Sondertilgung auf das Darlehn eingezahlt.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie Kreditportale im Internet nutzen. Ich empfehle Kreditnehmern generell:
a) achten Sie darauf, was Sie in Bezug auf Datenfreigaben und Datenweiterleitungen in den Geschäftsbedingungen des Kreditvermittlers bzw. des Online-Portals der Bank unterschreiben/ digital anerkennen. Im Idealfall existiert in den Geschäftsbedingungen des Portalbetreibers eine sogenannte "Auskunfteien-Klausel", in der die Datenweitergabe an eine Auskunftei (Schufa, Creditreform, Bürgel etc.) im "Kleingedruckten" geregelt sein sollte. Lesen Sie sich diese aufmerksam durch und machen Sie nur weiter, wenn Sie damit einverstanden sind.
b) Sie haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber der datenweiterleitenden Stelle (§§ 34, 6a Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG) und dürfen deshalb erfahren, welche Daten wohin über Sie weitergeleitet worden sind und welcher logischer Aufbau der automatisierten Verarbeitung hinter der Sie betreffenden Datenverarbeitung steckt. Machen Sie diesen Auskunftsanspruch geltend.
c) Ich würde mir generell 1x pro Jahr eine sogenannte Eigenauskunft nach § 34 BDSG von wichtigsten Auskunfteien einholen und meine Daten anlasslos auf Richtigkeit kontrollieren und ggf. Korrektur geltend machen.
d) Die Digitalisierung bringt viele Annehmlichkeiten mit sich! Ggf. könnte dennoch eine gesunde Skepsis angezeigt sein, ob es wirklich sinnvoll ist, größere Kreditverträge abzuschließen, ohne je einen Ansprechpartner bei seinem Vertragspartner oder wenigsten einen Kreditvermittler persönlich kennengelernt und gesehen zu haben? Im persönlichen Gespräch können Sie Vorgaben machen, was mit ihren Daten geschehen soll. In der automatisierten Verarbeitung über das Internet treten Sie naturgemäß unpersönlich auf. Oder Sie machen es wie "Volkspolizist": rufen Sie den Online-Portalbetreiber an und machen Sie ihm Vorgaben! Es sind Ihre Daten.
Viel Erfolg!
Dr. Schulte am Hülse
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
ilex Rechtsanwälte
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