Es gibt drei Europäische Gemeinschaften, die selbständig nebeneinander stehen:
Die EWG wurde 1992 zur EG, die "Europäische Gemeinschaft" ist also eine der Europäischen Gemeinschaften.
Jede dieser Gemeinschaften besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind als rechtlich geregelte Organisationen selbständige Träger von Rechten und Pflichten und somit juristische Personen. Durch die gemeinsamen Hauptorgane sind die drei Gemeinschaften dennoch eng miteinander verbunden. Handlungsfähigkeit haben die Gemeinschaften nur durch die Organe, d. h. diese können durch eigenes, verantwortliches Handeln Rechtswirkungen hervorrufen.
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