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Die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Union

AFP VOM 23.1.2001 | Ratgeber - Europarecht | 13897 Aufrufe
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EG, EU, Organe

Die EU ist keine eigenständige internationale Organisation, sie bildet lediglich einen organisatorischen Rahmen, der die Europäischen Gemeinschaften und die im Maastricht-Vertrag vereinbarten Formen der verstärkten politischen Zusammenarbeit umfasst. Dabei geht es um den Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Mitgliedstaaten.
Trotz des Zusammenschlusses haben die Europäischen Gemeinschaften ihre Selbständigkeit beibehalten. Sie werden aber dennoch häufig allgemein als "Europäische Union" bezeichnet.

Ziel der Mitgliedstaaten der EU ist es, einen gemeinsamen Markt zu schaffen.
Die EU hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, Rechtswirkungen erfolgen durch die ihr untergeordneten bzw. zu den Europäischen Gemeinschaften gehörigen Gemeinschaftsorgane.


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