Die Erläuterung des Begriffs Betriebsvereinbarung

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Betriebsverhältnisse, Regelungen, Arbeitnehmer, Tarifvertrag
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Welche Regelungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Betriebsvereinbarung treffen?

• Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat.
• Betriebsvereinbarungen werden getroffen, um ständig wiederkehrende Sachverhalte nicht jedes Mal neu verhandeln zu müssen.
• Inhaltlich können Betriebsvereinbarungen die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer (grundsätzlich jedoch nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer) oder allgemeine Betriebsverhältnisse, wie z.B. die Einführung eines Betriebskindergartens, betreffen.
• Betriebsvereinbarungen können sich auf jedes beliebige Thema beziehen, zu denen Arbeitgeber oder Betriebsrat einen Regelungsbedarf sehen.
• Nicht Gegenstand der Vereinbarung können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen sein, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden können. Anderes gilt nur, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt.
• Betriebsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Falls die Unterschriften fehlen, ist die Betriebsvereinbarung nicht gültig, bis sie unterzeichnet wird.
• Damit die Beschäftigten sich mit dem Inhalt von Betriebsvereinbarungen vertraut machen können, hat der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

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