Die Erhöhung der spanischen Mehrwertsteuer (IVA) im Jahre 2010 - Grundstückgeschäfte teurer?
Von Rechtsanwältin Martina Dyllong 16.12.2010 | Ratgeber - uploads | 782 Aufrufe Mehr zum Thema:Immobilie
Was die Erhöhung der spanischen Mehrwertsteuer (IVA) vom 1. Juli 2010 beim Hauskauf mit sich bringt
Gemäß dem Gesetz 26/2009 vom 23. Dezember wurde zum 1. Juli 2010 die allgemeine Mehrwertsteuer in Spanien (IVA) von 16% auf 18% erhöht. Diese Erhöhung betrifft vor allem Verkaufsgeschäfte, bei denen die Immobilie von einem mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer veräußert wird. Darunter fallen zum Beispiel Immobilienverkäufe von spanischen GmbHs (=Sociedad Limitada; S.L.). Außerdem betroffen ist davon der Verkauf von Geschäftslokalen und Baugrundstücken.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer für neue Wohnungen und Garagen, die von einem Bauunternehmer erworben werden, erhöht sich von 7% auf 8%. Die „superreduzierte“ Mehrwertsteuerrate von 4% für Bücher, Zeitschriften und Grundnahrungsmittel bleibt hingegen unverändert bestehen.
Martina Dyllong
Dortmund
spanisches Immobilienrecht, spanisches Erbrecht, Erbrecht, Internationales Erbrecht, Internationales Recht
Verkäufer einer Immobilie müssen beachten, dass die Gewinnsteuer von 18% auf 19% angehoben worden ist.
Zu differenzieren von der Mehrwertsteuer ist die Grunderwerbssteuer (impuesto sobre transmisiones patrimoniales, ITP), die auf Mallorca 7% beträgt und nicht von dieser Gesetzesänderung betroffen ist. Jedes einzelne spanische Autonomiestatut kann jederzeit eine Anpassung vornehmen.



