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Die Erbsteuer - Was das Erbe kostet

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 144651 Aufrufe
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Erbsteuer, Erbschaftsteuer, Erbe, Erbschaft

Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich Erwerbe von Todes wegen (Vermögenswerte, die durch eine Erbschaft übertragen werden) als auch Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen. Bezüglich Schenkungen sind im Erbfall allerdings nur die Vermögenswerte zu versteuern, die in den letzten 10 Jahren übertragen wurden.

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, wobei bestimmte Nachlassverbindlichkeiten bis zu einem Betrag von 10.300 Euro abgezogen werden können ( etwa Kosten für Beerdigung, Grabdenkmal -pflege, Kosten einer Testamentseröffnung, eines Erbscheins, Kosten für die Verwaltung des Nachlasses).

Um die anfallende Erbsteuer zu ermitteln, müssen Sie zunächst den Wert des Erbes wissen. Addieren Sie dazu die Vermögenswerte der Schenkungen der letzten 10 Jahre. Dann ist die Steuerklasse des Erben herauszufinden. Steuertarife und Freibeträge hängen von der jeweiligen Steuerklasse ab.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Erbsteuer
Seite 2: Wie berechne ich den Wert meines Erbes?
Seite 3: Die Steuerklassen und persönlichen Freibeträge
Seite 4: Der Versorgungsfreibetrag
Seite 5: Steuerbefreiung
Seite 6: Die Steuersätze

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