Die Erbenermittung

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Als Erbenermittlung bezeichnet man die Suche nach und die Dokumentation der Verwandten eines Erblassers, die in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen. Nach § 1960 BGB obliegt die Ermittlungspflicht dem Nachlassgericht oder dem vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlasspfleger, falls ein solcher bereits bestellt wurde. In Süddeutschland ist es generell die Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu ermitteln. Das Nachlassgericht übernimmt auch dort nur dann die Erbenermittlung, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört oder wenn ein Nachlass mit hohem Nachlasswert vorhanden ist.

Das Ergebnis einer erfolgreichen Erbenermittlung ist die Beantragung eines Erbscheines durch mindestens einen Erben und die Feststellung der Erbfolge durch das Nachlassgericht. Können durch die Erbenermittlung keine gesetzlichen Erben ermittelt werden, so fällt der gesamte Nachlass in der Regel an den Fiskus (so genanntes Fiskuserbrecht oder auch Fiskalerbrecht).

Kann trotz Erbenermittlung ein Teil der Erbfolge nicht geklärt werden, so können mögliche weitere Beteiligte am Nachlassverfahren mittels einer Öffentlichen Aufforderung nach § 2358 BGB aufgeboten werden. Melden diese zunächst unbekannten Beteiligten ihre Erbrechte nicht innerhalb einer gesetzlichen Mindestfrist von sechs Wochen nach Veröffentlichung beim Nachlassgericht an, so bleiben ihre Rechte im laufenden Verfahren zunächst unberücksichtigt, und es kann ein Erbschein ohne Ausweisung ihres Erbrechts erteilt werden.

Da die Recherchen nach erbberechtigten Verwandten des Erblassers durch Flucht, Emigration und andere Migrationsströme oftmals besondere historische Kenntnisse (vor allem Emigrationsthematik, Handschriftenkunde, etc.) erfordern, schalten Nachlasspfleger, Notare oder Gerichte in zunehmendem Maße Erbenermittler (in gut geführten Unternehmen i.d.R. Historiker) ein, die aufgrund ihres Studiums und Ihrer Erfahrung die erforderlichen Fähigkeiten haben, um berechtigte Personen weltweit aufzufinden.

Erbenermittler erbringen gerne gegen Honorar auch die Beschaffung von einzelnen Urkunden oder aber sie helfen, Grundstücke zu veräußern, bei denen die eingetragenen Eigentümer seit Jahrzehnten verstorben sind.

Erbenermittler arbeiten ausnahmslos in Vorleistung, d.h. sämtliche anfallenden Kosten der Eruierung der berechtigten Erben entfallen zunächst auf den Erbenermittler, der seine Vergütung (meist 20 bis 38 % des der berechtigten Person zufallenden Erbteiles) von den Erben mittels Honorarvereinbarung erhält. Findet der Erbenermittler letzten Endes keine erbberechtigten Personen, so erhält er keine Vergütung.

Erbenermittler ist ein freier Beruf in Mitteleuropa (vgl. etwa Frankreich, wo Erbenermittler in einer Kammer – wie in Deutschland Anwälte, Architekten, Notare etc. - organisiert sind).


Autor: Thomas Emrich
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbenermittlung