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Die Enterbung

1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 140835 Aufrufe
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Testament

Gesetzliche Erben können Sie von der Erbschaft ausschließen. In diesem Fall erhält der Enterbte nur den Pflichtteil. In seltenen Ausnahmefällen kann auch der Pflichtteil entzogen werden.

Formulierbeispiele:

Meine Söhne sollen nicht Erben werden. Oder:
Meine Tochter erbt nichts.

Die gesetzlichen Erben können auch indirekt enterbt werden, ohne dass Sie im Testament speziell Erwähnung finden. Dazu müssen Sie nur jemand anderen als Alleinerben einsetzen oder die Gesamtheit des Nachlasses auf andere Personen verteilen.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Testament
Seite 2: Die Erbeinsetzung
Seite 3: Das Vermächtnis
Seite 4: Die Enterbung
Seite 5: Die Testamentsänderung
Seite 6: Der Testamentsvollstrecker
Seite 7: Der Erbvertrag
Seite 8: Die Auflage
Seite 9: Besondere Klauseln

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