Die Enterbung
1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 140835 Aufrufe Mehr zum Thema:Testament
Gesetzliche Erben können Sie von der Erbschaft ausschließen. In diesem Fall erhält der Enterbte nur den Pflichtteil. In seltenen Ausnahmefällen kann auch der Pflichtteil entzogen werden.
Formulierbeispiele:
Meine Söhne sollen nicht Erben werden. Oder:
Meine Tochter erbt nichts.
Die gesetzlichen Erben können auch indirekt enterbt werden, ohne dass Sie im Testament speziell Erwähnung finden. Dazu müssen Sie nur jemand anderen als Alleinerben einsetzen oder die Gesamtheit des Nachlasses auf andere Personen verteilen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das TestamentSeite 2: Die ErbeinsetzungSeite 3: Das VermächtnisSeite 4: Die EnterbungSeite 5: Die TestamentsänderungSeite 6: Der TestamentsvollstreckerSeite 7: Der ErbvertragSeite 8: Die AuflageSeite 9: Besondere Klauseln



