Die Eigenbedarfskündigung im Einzelnen
AFP VOM 21.2.2002 | Ratgeber - Mietrecht | 619786 Aufrufe Mehr zum Thema:Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter
Die Kündigung aus Gründen des Eigenbedarf stellt ein berechtigtes Interesse und damit einen gültigen Kündigungsgrund dar.
Es stellt sich jedoch die Frage, wann überhaupt eine Eigenbedarf vorliegt und wer ihn geltend machen kann. Eigenbedarf kann selbstverständlich der Eigentümer für sich selbst geltend machen. Darüber hinaus fällt unter den Eigenbedarf die "Neuvermietung" zugunsten der ganzen Familie oder einzelner Personen dieser Familie. Zur Familie gehören insbesondere: Ehegatten, Kinder, Eltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder und unter Umständen auch Neffen und Nichten des Vermieters. Dazu gehört weiterhin eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu der auch Verlobte zählen dürften. Eigenbedarf liegt aber nicht mehr vor, wenn der Mietvertrag zu Gunsten von Freunden der Familie aufgelöst werden soll.
Dennoch stellt die Eigenbedarfkündigung für den Vermieter keinen Freibrief dar. Um eine rechtsgültige Kündigung wegen Eigenbedarfs zu verfassen, muss er weitere Mieterschutzvorschriften beachten.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Kündigungsschutz des Mieters bei EigenbedarfSeite 2: Grundsätzliche MechanismenSeite 3: Allgemeine Vorschriften bei der ordentlichen Kündigung durch den VermieterSeite 4: Die Eigenbedarfskündigung im EinzelnenSeite 5: Nachvollziehbarkeit des EigenbedarfsSeite 6: Kein Missbrauch des KündigungsrechtsSeite 7: Besonderer Schutz bei Wohnungsumwandlung


