Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Ausländerrecht » 

Die EU-Aufenthaltserlaubnis

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170520 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Aufenthaltsgenehmigung

Für Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten aufgrund der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU besondere Regelungen.

EU-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können die Ausstellung einer EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird zunächst für fünf Jahre erteilt.
Besteht die Beschäftigung in Deutschland darüber hinaus weiter, so wird anschließend eine unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

Einen Anspruch auf eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben auch die Ehegatten der EU-Bürger, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Arno Bahl
Neuss
Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?