Die EU-Aufenthaltserlaubnis
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170520 Aufrufe Mehr zum Thema:Aufenthaltsgenehmigung
Für Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten aufgrund der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU besondere Regelungen.
EU-Bürger, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können die Ausstellung einer EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird zunächst für fünf Jahre erteilt.
Besteht die Beschäftigung in Deutschland darüber hinaus weiter, so wird anschließend eine unbefristete EU-Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Einen Anspruch auf eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben auch die Ehegatten der EU-Bürger, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: AufenthaltsgenehmigungenSeite 2: Die AufenthaltserlaubnisSeite 3: Die EU-AufenthaltserlaubnisSeite 4: Die AufenthaltsberechtigungSeite 5: Die AufenthaltsbewilligungSeite 6: Die AufenthaltsbefugnisSeite 7: Die DuldungSeite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem AsylverfahrensgesetzSeite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen


