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Die Düsseldorfer Tabelle

24.1.2012 | Ratgeber - Familienrecht | 3858 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt

Der Kindesunterhalt

Gültig ab 1.1.2011 - Angaben in Euro

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf. Sie dient der Standartisierung und sorgt für eine gerechtere Gestaltung des Kindesunterhalts. Ergänzend gibt es verschiedene Maßstäbe einzelner Oberlandesgerichte, die weitere Erklärungen beinhalten. Die Düsseldorfer Tabelle besteht aus vier Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt.


Nettoeinkommen
des Barunter-
haltspflichtigen
in Euro (Anm. 3, 4)
Altersstufen in Jahren
(§ 1612a Abs. 3 BGB)
Vom Hundertsatz Bedarfs-
kontroll-
betrag (Anm. 6)
0-5 6-11 12-17 ab 18
bis 1.500 317 364 426 488 100 770/950
1.501-1.900 333 383 448 513 105 1.050
1.901-2.300 349 401 469 537 110 1.150
2.301-2.700 365 419 490 562 115 1.250
2.701-3.100 381 437 512 586 120 1.350
3.101-3.500 406 466 546 625 128 1.450
3.501-3.900 432 496 580 664 136 1.550
3.901-4.300 457 525 614 703 144 1.650
4.301-4.700 482 554 648 742 152 1.750
4.701-5.100 508 583 682 781 160 1.850
über 5.100 nach Umständen des Falles

Zur Düsseldorfer Tabelle 2011/2010 inklusive der entsprechenden Anmerkungen




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 2: Der Ehegattenunterhalt und seine Fallgruppen
Seite 3: Mangelfälle - Was wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltspflichtigen ausreicht?
Seite 4: Die verschiedenen Formen des Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB
Seite 5: Übergangsregelung - Die vier Fälle

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