Wenn kriminelle Leute ihre Clubs/Vereinigungen wesentlich als "Tatwaffe" und Vorbereitungsfeld für kriminelle Aktionen nutzen, gehören diese verboten. Alle auch zur Tatvorbereitung und Ausführung der Tat benutzten Gegenstände/Dinge/Tatwaffen müssten ersatzlos eingezogen werden! Das wären z. B. die Computer, teilweise auch die Motorräder!
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Die Diskussionen um ein Verbot einschlägiger Rockerbanden sind mal wieder entfacht. Sollten Rocker-C
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit Verlaub, die Frage ist dämlich. Ich formuliere mal um, damit es klar wird:
"Die Diskussionen um ein Verbot rechtsradikaler Parteien sind mal wieder entfacht. Sollten Parteien deutschlandweit verboten werden?"
Warum also sollte ein Verbot von Interessengruppen verfassungskonform sein, nur weil bestimmte unter ihnen sich kriminell betätigen?
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Es geht doch nicht um ein generelles Verbot von Interessengruppen, sondern um ein Verbot bestimmter krimineller Gruppen. Natürlich wird damit nicht das Problem lösen, ein Verbot wird es diesen Gruppen ungleich schwieriger machen.
Von daher Daumen hoch, es war höchste Zeit in dieser Richtung aktiv zu werden. In Hannover, Walsrode und Andernorts gibts ja vom Lokalpolitiker über die Presse bis zum Promianwalt bereits jede Menge williger Handlanger für die kriminelle Baggage.
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-- Editiert Wischnek am 06.06.2012 12:50
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