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Die CDU-Spendenaffäre - Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

AFP VOM 8.6.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 10444 Aufrufe
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CDU, Spendenaffäre, Kiep, Hirsch

Am 8. Februar 2001 erklärt die Bonner Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren wegen Untreue gegen Altkanzler Helmut Kohl einzustellen. Stattdessen soll eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Mark verhängt werden. Die zur Verfahrenseinstellung nötige Zustimmung des Bonner Landgerichts erfolgt am 2. März 2001.

Die letzte Zahlungsrate Kohls erfolgt am 8. Juni 2001. Der vollständige Eingang war Voraussetzung für die Staatsanwaltschaft, das Verfahren formal endgültig einzustellen und die Akte Kohl zuzuklappen. Der ehemalige Bundeskanzler ist durch die Verfahrenseinstellung nicht vorbestraft.


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Barbara Krista Schwab
Zinnowitz
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