Die CDU-Spendenaffäre - Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
AFP VOM 8.6.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 10444 Aufrufe Mehr zum Thema:CDU, Spendenaffäre, Kiep, Hirsch
Am 8. Februar 2001 erklärt die Bonner Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren wegen Untreue gegen Altkanzler Helmut Kohl einzustellen. Stattdessen soll eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Mark verhängt werden. Die zur Verfahrenseinstellung nötige Zustimmung des Bonner Landgerichts erfolgt am 2. März 2001.
Die letzte Zahlungsrate Kohls erfolgt am 8. Juni 2001. Der vollständige Eingang war Voraussetzung für die Staatsanwaltschaft, das Verfahren formal endgültig einzustellen und die Akte Kohl zuzuklappen. Der ehemalige Bundeskanzler ist durch die Verfahrenseinstellung nicht vorbestraft.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Kohls StrafverfahrenSeite 2: Die Kiep-MillionenSeite 3: Millionenstrafe für die CDUSeite 4: Die AktenvernichtungSeite 5: Die Leuna Affäre - Ex-Elf Chef bestätigt Schmiergeld


