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Die Bestimmung des Ehenamens - 4/6
owi vom 12.04.2001   |   54168 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Kein gemeinsamer Ehename

Bestimmen die Eheleute keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter.
Das Anfügen eines Begleitnamens ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Beispiel "Frau Meier und Herr Schulz" bleiben "Frau Meier und Herr Schulz".

Erwarten die Eheleute ein Kind, so müssen sie entscheiden, welcher der derzeit von den Eltern geführten Namen Nachname des gemeinsamen Kindes werden soll.
Die Bestimmung eines Doppelnamens ist hier nicht zulässig .

Ist hier einmal eine Bestimmung erfolgt, so gilt diese zugleich für weitere Kinder und kann nicht nachträglich widerrufen werden.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Der Ehe- bzw. Familienname
Seite 2: Die Namensgebung
Seite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename
Seite 4: Kein gemeinsamer Ehename
Seite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98
Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?


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