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Die Bestimmung des Ehenamens - 1/6
owi vom 12.04.2001   |   54141 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Der Ehe- bzw. Familienname

Wer beginnt, Heiratspläne zu schmieden, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Fragenach dem Ehenamen.

"Frau und Herr Meier"? ... "Frau Meier und Herr Schulz"? ... "Frau Meier-Schulz und Herr Schulz-Meier"? .. .

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Nachnamens im Zuge einer Eheschließung erlaubt der Gesetzgeber, was geht hierzulande nicht?

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Seite 1: Der Ehe- bzw. Familienname
Seite 2: Die Namensgebung
Seite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename
Seite 4: Kein gemeinsamer Ehename
Seite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98
Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?


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Jürgen Wahl
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Schwerpunkte: Fachanwalt Medizinrecht, Versicherungsrecht.
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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal