Die Bahn - Frage eines Schülers.

22. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)
Die Bahn - Frage eines Schülers.

Guten Tag,

die Bahn bietet für die Herbstferien erneut ein "Schülerticket NRW" an. Dieses Ticket kostet 21€ und berechtigt Schüler einer allgemeinbildenden Schule dazu jeden Zug, Bus usw. zu benutzen ausser etliche Ausnahmen (z.B. ICE, Nachtbus usw.)

Als Schüler muss man sich durch einen Schülerausweis o.ä. Ausweisen können, damit die Bahn überprüfen kann ob der Fahrgast tatsächlich dazu berechtigt ist dieses Ticket benutzen zu dürfen (also Schüler einer allgemeinbilden Schule ist.)

Zeugniskopien werden akzeptiert

Und darum geht es mir. Da ich keinen Schülerausweis besitze muss ich mich durch eine Zeugniskopie und Personalausweis ausweisen können.

Ich bin Schüler der 10. Klasse einer Hauptschule und könnte mich mit dem Zeugnis der 9. Klasse 2. Halbjahr ausweisen.

Meine Frage ist : reicht es wenn ich nur eine Kopie der Rückseite habe, oder muss ich die Voerderseite auch als Kopie bei mir haben ?

Auf der Rückseite ist klar und deutlich zu erkennen :

-Bestätigung für die Versetzung in die 10. Klasse

-Datum

-Unterschrift meines Vaters (Vor,Nachname)

-Unterschrift der Schulleitung und des Klassenlehrers

-Das Siegel der Schule

Ich frage aus zwei Gründen :

1. Ich habe weder Scanner, Kopierer oder Drucker und kann mir die Vorderseite nicht schnell kopieren. (Vielleicht muss ich das auch garnicht, ich habe rigentlich beides Kopiert, doch die Vorderseite habe ich bis jetzt nicht gefunden, also blos für den Fall das ich sie nicht mehr wiederfinde)

2. Ich hab es nicht so gern wenn jemand meine Noten sieht, die gehen ja auch schließlich nicht jeden was an ! (oder doch ?)


Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen damit ich endlich Gewissheit habe und ich mir (fals nötig) die Vorderseite neu kopieren lasse.

Mit freundlichen Grüßen,

Aelis

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wurde abgeklärt (schriftlich) das Zeugniskopie und Personalausweis als Ersatz für einen Schülerausweis gelten?

Zur Sicherheit würde ich Vorder- und Rückseite des Zeugnis mitführen, die Noten kann man ja schwärzen, diese sind nicht relevant .




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Heute bin ich zur Bahn gegangen und habe nachgefragt, die Dame die mich beraten hat, hat mir bestätigt, dass ich mich mit einer Zeugniskopie ausweisen kann wenn ich einen Personalausweis bei mir habe, ich werde mir diese Bestätigung morgen schriftlich geben lassen.

Die Idee mit dem schwärzen find ich gut, die ist mir auch schon in den Sinn gekommen doch ich war mir nicht sicher ob man das darf.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.


Mit freundlichen Grüßen,

Aelis

-----------------
""

-- Editiert am 22.09.2009 23:48

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
hat mir bestätigt, dass ich mich mit einer Zeugniskopie ausweisen kann


Womit du dir geschickterweise ja nicht hast bestätigen lassen, ob du beide Seiten des Zeugnisses brauchst.

Im übrigen gibt es doch Copyshops an jeder Ecke.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, das stimmt.

blos ich bin davon ausgegangen das ich beide Seiten zuhause bereit liegen habe.

Ich war vorhin bei der Bahn und habe jetzt eine schriftliche Bestätigung, später lass ich mir die Vorderseite noch kopieren :)

Somit hat sich das Thema erledigt :)

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Aelis

-----------------
""

-- Editiert am 23.09.2009 12:24

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei der Bahn würde ich mir auch immer alles schriftlich geben lassen :)
Es gibt ja so Fälle von Schülern die abends um 11 mitten in der Pampa aus der Bahn geschmissen wurden weil das Schokoticket defekt war...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Auf der Rückseite ist klar und deutlich zu erkennen :
-Bestätigung für die Versetzung in die 10. Klasse
-Datum
-Unterschrift meines Vaters (Vor,Nachname)
-Unterschrift der Schulleitung und des Klassenlehrers
-Das Siegel der Schule

Vor allen Dingen sollte DEIN NAME draufstehen, egal was die Schlauberger von der Bahn Dir bestätigen mögen, sonst kann ja jeder mit so einem Zeugnis rumfahren.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ups !

Mein Name steht selbstverständlich auch drauf :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen