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Die Auswirkungen

AFP VOM 11.8.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 40209 Aufrufe
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Betreuung, Betreuungsrecht

Durch die Anordnung der Betreuung wird der Betroffene nicht mehr automatisch geschäftsunfähig. Vielmehr wird unabhängig von der Betreuung festgestellt, ob er in der Lage ist, die Tragweite seiner Willenserklärungen und Handlungen zu überschauen.
Das Gericht kann aber für einzelne Aufgabenkreise einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Der Betreute braucht dann für bestimmte Angelegenheiten die Einwilligung seines Betreuers, wenn die Gefahr besteht, dass ansonsten die Gesundheit oder das Vermögen des Betreuten geschädigt würde. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen dürfen nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach fünf Jahren muss über Aufhebung oder Verlängerung entschieden werden.



Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Betreuungsrecht - Worum es geht
Seite 2: Wann kann Betreuung angeordnet werden?
Seite 3: Die Auswirkungen
Seite 4: Die Auswahl des Betreuers
Seite 5: Die einzelnen Aufgabenbereiche

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