Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170518 Aufrufe Mehr zum Thema:Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltsgestattung regelt den Status von Asylbewerbern nach dem Asylverfahrensgesetz.
Alle Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung und dürfen zunächst in Deutschland bleiben.
Wer als Asylberechtigter anerkannt wird, erhält anschließend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis .
Asylbewerber, die abgelehnt worden sind, müssen ausreisen und werden notfalls abgeschoben, es sei denn, es liegen Abschiebungshindernisse vor. Dann werden sie weiter in Deutschland geduldet, bis diese Hindernisse wegfallen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: AufenthaltsgenehmigungenSeite 2: Die AufenthaltserlaubnisSeite 3: Die EU-AufenthaltserlaubnisSeite 4: Die AufenthaltsberechtigungSeite 5: Die AufenthaltsbewilligungSeite 6: Die AufenthaltsbefugnisSeite 7: Die DuldungSeite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem AsylverfahrensgesetzSeite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen


