Die Aufenthaltsbewilligung
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170516 Aufrufe Mehr zum Thema:Aufenthaltsgenehmigung
Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine an einen Aufenthaltszweck gebundene, befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Typische Aufenthaltszwecke, bei denen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, sind:
- Studium
- Au-pair-Aufenthalt
- Aus- und Weiterbildung
- Saisonarbeit
- Einarbeitung von ausländischen Partnern in deutschen Mutter-, Tochter- oder Partnerfirmen
Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für maximal zwei Jahre erteilt. Wenn der angegebene Aufenthaltszweck in dieser Zeit nicht erreicht worden ist, kann sie jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Eine Änderung des Aufenthaltszwecks, wie z.B. Wechsel des Studienfachs, führt in der Regel zum Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: AufenthaltsgenehmigungenSeite 2: Die AufenthaltserlaubnisSeite 3: Die EU-AufenthaltserlaubnisSeite 4: Die AufenthaltsberechtigungSeite 5: Die AufenthaltsbewilligungSeite 6: Die AufenthaltsbefugnisSeite 7: Die DuldungSeite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem AsylverfahrensgesetzSeite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen


