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Die Aufenthaltsbewilligung

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170516 Aufrufe
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Aufenthaltsgenehmigung

Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine an einen Aufenthaltszweck gebundene, befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Typische Aufenthaltszwecke, bei denen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, sind:

  • Studium
  • Au-pair-Aufenthalt
  • Aus- und Weiterbildung
  • Saisonarbeit
  • Einarbeitung von ausländischen Partnern in deutschen Mutter-, Tochter- oder Partnerfirmen

Die Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für maximal zwei Jahre erteilt. Wenn der angegebene Aufenthaltszweck in dieser Zeit nicht erreicht worden ist, kann sie jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Eine Änderung des Aufenthaltszwecks, wie z.B. Wechsel des Studienfachs, führt in der Regel zum Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

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