Wann darf ich als Ausländer in Deutschland arbeiten?
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 179318 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Ausländerrecht
Die Arbeitserlaubnis
Die zweite Form der Arbeitsgenehmigung ist die Arbeitserlaubnis.
Eine Arbeitserlaubnis wird erteilt, wenn der ausländische Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung hat.
Sie darf nur dann erteilt werden, wenn
- der ausländische Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
- die Ausübung der Beschäftigung nicht durch eine ausländerrechtliche Auflage (Verbot der Aufnahme von Arbeit) ausgeschlossen ist
Weiterhin müssen vor der Erteilung der Arbeitserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- durch die Beschäftigung von Ausländern dürfen sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben
- es stehen für die Beschäftigung keine deutschen Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind, zur Verfügung
- die Ausländer werden nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen eingestellt als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer
Die Arbeitserlaubnis kann auch nur befristet und auf bestimmte Betriebe, Berufsgruppen oder Bezirke beschränkt erteilt werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vorraussetzungen für die Arbeit in DeutschlandSeite 2: BegriffserläuterungenSeite 3: Ausnahmen von der GenehmigungspflichtSeite 4: Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 AufenthaltsgesetzSeite 5: Die ArbeitsberechtigungSeite 6: Die ArbeitserlaubnisSeite 7: Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?


