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Die Arbeitsberechtigung

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 179317 Aufrufe
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Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Ausländerrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen haben ausländische Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung einer Arbeitsberechtigung.

Sie müssen dazu folgende Kriterien erfüllen:

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis
  • Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland seit fünf Jahren oder
    ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit sechs Jahren
  • Beschäftigung zu gleichgünstigen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare deutsche Arbeitnehmer

Die Arbeitsberechtigung wird in der Regel unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschränkungen erteilt.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Vorraussetzungen für die Arbeit in Deutschland
Seite 2: Begriffserläuterungen
Seite 3: Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Seite 4: Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Aufenthaltsgesetz
Seite 5: Die Arbeitsberechtigung
Seite 6: Die Arbeitserlaubnis
Seite 7: Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?

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