Die Arbeitsberechtigung
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 179317 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Ausländerrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen haben ausländische Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung einer Arbeitsberechtigung.
Sie müssen dazu folgende Kriterien erfüllen:
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis
- Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland seit fünf Jahren oder
ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit sechs Jahren - Beschäftigung zu gleichgünstigen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare deutsche Arbeitnehmer
Die Arbeitsberechtigung wird in der Regel unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschränkungen erteilt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vorraussetzungen für die Arbeit in DeutschlandSeite 2: BegriffserläuterungenSeite 3: Ausnahmen von der GenehmigungspflichtSeite 4: Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 AufenthaltsgesetzSeite 5: Die ArbeitsberechtigungSeite 6: Die ArbeitserlaubnisSeite 7: Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?


