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Die Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt - 1/3
del vom 23.02.2001   |   233630 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Kindergeld und Unterhalt

Die Verrechnung von Kindergeld mit dem geschuldeten Unterhalt ist eigentlich nicht sehr kompliziert. Doch hat der Gesetzgeber mittlerweile "Ausnahmen" normiert, für die man schon ein kleiner Mathematiker sein muss. Die gesetzlichen "Ausnahmen" passen auf gut 2/3 aller Unterhaltsfälle.

Bezugsberechtigt für Kindergeld ist der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das auf das Kind entfallene Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen. Die Leistungen des Staates können also insoweit mit den privaten Zahlungen des Unterhalts verrechnet werden:

Beispiel:

Angenommen, Sie müssen Unterhalt von 200 Euro für ein Kind zahlen, und der andere Elternteil erhält 100 Euro Kindergeld. 50 Euro können Sie sich anrechnen lassen, Sie müssen nur noch 150 Euro Unterhalt auszahlen.

Von dieser Regelung gibt es aber seit dem 1.1.2001 eine Ausnahme. Mehr dazu auf den folgenden Seiten.

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Seite 1: Kindergeld und Unterhalt
Seite 2: Die Änderung
Seite 3: Was Sie aufgrund der neuen Gesetzesänderung tun müssen


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Kindergeld und Unterhalt
  • 2) Die Änderung
  • 3) Was Sie aufgrund der neuen Gesetzesänderung tun müssen
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    Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

     Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
     Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
     Mir egal