364.803
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Gesellschaftsrecht » Die AG - Eine Sammelstelle für Kapital

Die AG - Eine Sammelstelle für Kapital

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 25985 Aufrufe
Mehr zum Thema:

AG, Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist die klassische Gesellschaftsform für große Unternehmen. Sie ermöglicht es, den großen Kapitalbedarf, der das Vermögen einzelner Personen bei weitem übersteigt, durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen an eine große Zahl von Personen zu decken. - Die AG ist also eine typische Sammelstelle für Kapital.

Da nur die AG selbst als juristische Person mit ihrem Vermögen haftet und nicht die Gesellschafter oder die Aktionäre, ist das Risiko für die Kapitalgeber begrenzt. Die Gesellschafter haften nur in der Höhe des Stammkapitals (50.000,- €); das finanziell Schlimmste, was den Aktionären passieren kann, ist der Verlust des Betrages, den sie für die Aktie gezahlt haben.




Seite: 1234 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die AG - Eine Sammelstelle für Kapital
Seite 2: Die kleine AG - Eine neue Perspektive für den Mittelstand
Seite 3: Wie funktioniert die AG?
Seite 4: Wie wird die AG gegründet?

123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109945
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Sabine Peter
Mannheim
Erbrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Fachanwalt Familienrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?