Die Scheidung
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135250 Aufrufe Mehr zum Thema:Scheidung
Bei Eheschließung entschließen Sie sich, mit Ihrem Ehegatten eine Ehe auf Lebzeiten zu schließen - "bis der Tod euch scheidet". Wie aber jeder weiß, kann eine Ehe unter gewissen Voraussetzungen von einem zuständigen Familienrichter durch Urteil geschieden werden. Unter welchen Umständen dies möglich ist, finden Sie in diesem Artikel.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die ScheidungSeite 2: Die Voraussetzungen einer EhescheidungSeite 3: Die Ehe muss gescheitert seinSeite 4: Das GetrenntlebenSeite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle ScheidungSeite 6: Scheidung - Worauf Sie achten solltenSeite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?Seite 8: Der VersorgungsausgleichSeite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?


