
Wer beginnt, Heiratspläne zu schmieden, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Fragenach dem Ehenamen.
"Frau und Herr Meier"? ... "Frau Meier und Herr Schulz"? ... "Frau Meier-Schulz und Herr Schulz-Meier"? .. .
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Nachnamens im Zuge einer Eheschließung erlaubt der Gesetzgeber, was geht hierzulande nicht?
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