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Dicke Hose - 1/1
vom 07.08.2008   |   1539 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Datenschutzrecht

Dicke Hose

Die Möglichkeit, an Rabattprogrammen teilzunehmen scheint heutzutage unbegrenzt. Fast jeder Supermarkt, jeder Discounter oder jede Tankstellenkette bietet ein eigenes Treueprogramm an. Auch in Cafés, Bistros etc. ist Abstempeln längst Usus. Auch die eine oder andere Eckkneipe wird sicherlich bereits unter Vorlage einer vollen Stempelkarte ein Kölsch gratis ausschenken.

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Treuepunkte   Rabattprogramm   Rabatt   Kunde  

Die Auswirkungen dieser Sammelwut sind oft ein Ärgernis. Sicher, ein Gratiskaffee hat noch keinem geschadet. Und dicke, mit den verschiedensten Kundenkarten bestückte Brieftaschen kann man in der Handtasche unterbringen, wenn die Kapazität der Hosentasche erreicht ist.

Doch oft füllt sich nicht nur die Brieftasche. Größere Treueprogramme erfordern oftmals eine Anmeldung unter Angabe persönlicher Daten. Diese Daten werden neben Verwaltungszwecken auch für Werbezwecke genutzt. Neben normaler Briefpost werden zunehmend E-Mails und sogar SMS versendet. Doch ist das zulässig?

Es kommt darauf an, sagt der Jurist. Im Juli hat der Bundesgerichtshof ein Urteil für das bekannte „PAYBACK“-Programm gefällt (BGH VIII ZR 348/06).

„PAYBACK“ benutzte für die „Einwilligung in Werbung und Marktforschung“ das sog. „Opt-out“-Verfahren. Dies bedeutet, dass der Kunde, sofern er keine Einwilligung in die Zusendung von Werbung erteilen will, tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss.

Zulässig ist dieses Verfahren für normale Briefpost. Für E-Mail und SMS hingegen nicht. Hintergrund ist, dass für Werbung per Post das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) greift. Für E-Mail und SMS hingegen ist einschlägig das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, welches strengere Anforderungen aufstellt, als das BDSG. Hier muss zusätzlich eine gesonderte Einwilligung erklärt werden („Opt-in-Verfahren“).

Durch das Angeben der E-Mail-Adresse bzw. der Mobilfunknummer willigt man noch nicht automatisch in die entsprechende Verwendung der Daten ein.

Fazit: Nicht jede vermeintliche Sparaktion zahlt sich unter dem Strich wirklich aus. Erst recht nicht, wenn man keine Handtasche dabei hat.

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