Hallo,
leider bin ich z.zt in einer massiv schwierigen sozialen Situation und bin dadurch auch mit 2 Inkassounternehmen mehr oder weniger im Streit.
Mit beiden wollte ich eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, beide Inkassounternehmen verlangen je 67,50€ dafür!!
Ich staffel hier einmal auf wie deren Forderungen sind
Zum ersten Inkasssounternehmen
EURO-TREUHAND GmbH
Hauptforderung "verzinslich"ist = 28,80€
14.01.2016
Kosten gemäß dem RVG
Geschäftsgebühr.Nr.2300VV RVG = 58,50€
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RGV = 11,70€
MwSt. =13,34€
Gesamt = 83,54€
29.01.2016
Bonitätsrecherche =20,00€
(Kosten für Fremdleistung)
23.02.2016
Teilzahlungsvergleich
1,5 Einigungsgebühr Nr.1000 =67,50€
VV RVG
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG = 8,30 €
Gesamt =75,80€
4,17% Zinsen auf 28,80€ vom =0,14
18,11.16 - 31.12.16
4,17%
01.01.16 - 19.05.16 = 0,46
Gesamt = 208,61€
DIAGONAL
Hauptforderung =13,00€
Verzugszinsen = 0,13€
Gläubigerkosten/Auslagen = 7,50€
Inkassokosten gem. §§280.286 BGB
=58,50€
Gebühr für Ratenzahlungs-
vergleich =67,50€
Auslagenpauschale gem.§§280.286
BGB =11,70€
Gesamt = 158,36€
Ich habe beiden Inkassounternehmen geschrieben daß ich z.zt absolut nicht Zahlungsfähig bin und deswegen eine Schuldnerberatung aufsuchen werde, und diese sich dann mit denen in Verbindung setzen werden.
Nun habe ich das Gefühl daß die richtig Druck machen, denn ich bekomme fast jede 2 Woche Post von denen .
Eurotreuhand wollte auch unbedingt meine Telefonnummer haben, was ich natürlich nicht gemacht habe!
Ich habe beiden auch geschrieben daß ich mit den Kosten (67,50€) für einen Ratenzahlungsvergleich nicht einverstanden bin!
EuroTreuhand droht mir nun mit der Einreichung einer Klageschrift ,die kostenintensiveren Maßnahme der gerichtlichen Geltendmachung kann ich nur noch durch die Zahlung bis zum ....... vermeiden.
Ich finde diese Kosten für einen Ratenzahlungsvergleich total überzogen und habe zu all den anderen Kosten auch ein sehr komisches Gefühl zumindest bei EuroTreuhand.
Ich wäre ja bereit gewesen es zu zahlen, jedoch diese überzogenen Zusatzkosten ließen mich Stur werden und klar werde ich auch eine Schuldnerberatung aufsuchen, doch das wird wohl dauern mit einem Termin wie man mir sagte
Hat jemand hierzu einen Rat?
-- Editiert von Moderator am 24.05.2016 21:33
-- Thema wurde verschoben am 24.05.2016 21:33
Diagonal Inkasso u. Euro-Treuhand Inkasso ----- Gebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wie genau sind die Forderungen denn entstanden?
Sieht nach geplatzen Lastschriften/EC-Karten Zahlungen aus?
Hallo,
zur ersten Forderung kann ich sagen, habe ich ein wenig selbst verschuldet da ich nicht rechtzeitig Bescheid gegeben habe daß ich z.Zt nicht Zahlungsfähig bin.
Zweiteres war ein Telefondienst (Mopay) den ich in Anspruch genommen habe, wo aber mein Telefonanbieter (Vodaphone) dies nie mit in den Rechnungen (die mir zugesendet werden) mit angibt bzw berechnet, sondern es als "Sonderdienst" sowie verzögert , nur im Internet bei meinen Anbieter unter Rechnugen führt.
Dies habe ich dem Anbieter "Mopay" auch so mitgeteilt, ich wollte es dann auch verspätet zahlen aber da teilte man mir dann mit dass es bereits an den Inkassodienst übergeben wurde.
Ich bin echt schockiert wie schnell das heutzutage an Inkassounternehmen weitergegeben wird und was für hohe Bearbeitungskosten genommen werden.
Wie gesagt ich bin ja auch bereit es zu zahlen nur erscheint mir alles etwas sehr hoch, deswegen hier meine Frage ob diese ganzen Berechnungen gerechtfertigt sind
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
zu 1) Die Bonitätsrecherche ist grundsätzlich Blödsinn. Und schon gar nicht für 20€. So etwas muss man nicht bezahlen. Über die Inkassogebühren kann man immer wieder trefflich streiten. Ich würde die nicht zahlen, maximal aber 18€ für ein "Schreiben einfacher Art". Macht also zusammen rund 47€.
Ich würde das direkt an den Gläubiger überweisen mit entsprechendem Verwendungszweck "Nur HF + Zinsen + Schreiben einfacher Art"
zu 2) ebenso, macht zusammen inkl. maximal 2,50€ auch maximal rund 34,50€.
Wenn man diskutieren will, lässt man die Inkassogebühren sogar ganz weg.
Mein Tipp zur Eurotreuhand :
Überweise gerundet 35 € zweckgebunden an den Gläubiger (nicht an die €urotreuhand)
Im Überweisungsträger die Kundennummer bzw Rechnungsnummer und den Zusatz : Nur Hauptforderung 28,80 € plus 6,20 Mahnkosten
Zu den Eurotreuhand Gebühren : Nicht durchsetzungsfähig da dieses Inkassobüro lt HP für den Auftraggeber umsonst (!!!) arbeitet
(geh auf die HP)
Was für einen Verzugsschaden will der GL einfordern wenn gar keiner entstanden ist
----------------------
Daselbe gilt für Diagonal
Überweise gerundet 15 € zweckgebunden ( 13 plus 3 ) wie oben beschrieben direkt an den GL (nicht an Diagonal)
Hier weiterführende Links :
https://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren
https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Dann wieder hier posten wenn sich eine der beiden Seiten meldet !
Nichts unterschreiben !!!!!
Und auch nicht telefonieren mit denen.
PATausLG,
in diesem Forum kann Dir nur eine Abschätzung gegeben werden, da dem Antwortenden nur Deine Mitteilungen bekannt sind.
Zitat:Mit beiden wollte ich eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, beide Inkassounternehmen verlangen je 67,50€ dafür!!
Auch in Anbetracht der sehr kleinen Hauptforderungen deshalb keine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen (konkludent handeln kann auch kritisch sein).
zu 1.)
Von wem wurde das Inkassounternehmen beauftragt? Oder ist das Inkassounternehmen Gläubigerin (Forderungsabtretung)?
Hast vorher vom Gläubiger Mahnungen erhalten? Vorgeschichte?
Zitat:Hauptforderung "verzinslich" ist = 28,80 € 14.01.2016
Ich vermute, auch aus Deiner weiteren Antwort, dass diese Forderung berechtigt ist.
Außerdem vermute ich, dass Du bereits vor den Mahnungen des Inkassobüros, mindestens eine Mahnung vom Gläubiger erhalten hast und daher schon im Verzug vor Beauftragung des Inkassounternehmens warst.
Zitat:Kosten gemäß dem RVG
Es gab auch bereits Amtsgerichte, die der Meinung waren, dass Inkassounternehmen nicht gem. RVG abrechnen dürfen, denn das RVG sei ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Zitat:Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG = 58,50€
Bei einem Streitwert von 28,80 € ist das die maximal zulässige Gebühr, die ein Rechtsanwalt für eine fachliche Mandantenberatung im außergerichtlichen Inkasso verlangen darf.
Wie auch schon mepeisen Schrieb ist diese Summe für das Versenden einer einfachsten Mahnung natürlich viel zu hoch, so dass hier auch meines Erachtens maximal 15.- € (0,3 Gebühr 2301 VV RVG) nach verlangt werden dürfen.
Zitat:Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RGV = 11,70€
Die Auslagenpauschale ergibt dann 20 % von 15.- € den korrigierten Wert von 3.- €.
Zitat:MwSt. =13,34€
MwSt. darf nur verlangt werden, wenn der Gläubiger und Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist!
Wenn diese berechtigt ist, dann ergibt sich aus 19 % von 18.- € der korrigierte Wert von 3,42 €.
Zitat:Gesamt = 83,54€Zitat:
Gegenrechnung (nur Inkassokosten) = 21,42 €
Zitat:29.01.2016 Bonitätsrecherche =20,00€ (Kosten für Fremdleistung)
Wenn das Inkassounternehmen einen Dritten mit Recherchen über Deine Bonität/Kreditwürdigkeit beauftragt, dann ist dass kein Verzugsschaden, den Du erstatten musst, sondern geschieht im höchst eigenen, wirtschaftlichen Interesse des Inkassounternehmens. Daher streichen.
Zitat:23.02.2016 Teilzahlungsvergleich 1,5 Einigungsgebühr Nr.1000 =67,50€ VV RVG
Da Du keine Vereinbarung geschlossen hast, streichen.
Zitat:Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG = 8,30 €
Sollte die Einigungsgebühr nicht zulässig sein, ist auch die weitere, angefallene Pauschale nicht zulässig. Daher streichen.
Zitat:Gesamt =75,80€
Ich komme daher auf weitere Inkassokosten von 0,00 €.
Zitat:4,17% Zinsen auf 28,80€ vom 18,11.16 - 31.12.16 =0,14
Zinssatz für Verzugszinsen ist korrekt. Auch der Betrag ist rechnerisch richtig.
Was mich irritiert ist:
a) Hier wird als Jahreszahl 2016 geführt (was schon mal nicht sein kann).
b) Bei der Hauptforderung oben steht 14.01.2016 (zu dem Zeitpunkt kann noch kein Verzug vorgelegen haben).
Die Frage wäre nun die nach der Vorgeschichte und nochmals die Frage ob Beauftragung oder Abtretung.
Im Moment tendiere ich zum streichen.
Zitat:4,17% 01.01.16 - 19.05.16 = 0,46
Zinssatz für Verzugszinsen ist korrekt. Auch der Betrag ist rechnerisch richtig.
Auch hier kommt allerdings b) zum Tragen.
Wenn man annimmt, dass die Leistung am 14.01.2016 fällig war und nach 14 Tagen durch Mahnung der Verzug ausgelöst worden ist, ergibt sich an Verzugszinsen 5,000 % über dem Basiszinsatz (- 0,830 %) vom 28.01.2016 bis 19.05.2016 genau 0,37 €.
Zinsen gesamt also 0,37 €.
Zitat:Gesamt = 208,61€
Meine Gegenrechnung = 50,59 €
Was würde ich tun?
Wobei die Vorgehensweise stark von der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abhängt. Die Hauptforderung zweckgebunden zu überweisen ist aber kein Fehler.
Direkt an den Gläubiger 29,17 € überweisen und im Verwendungszweck Kd.-Nr. + Rechnungsnr. + 0,37 € Zinsen angeben.
Dem Inkassounternehmen widersprechen.
Entwurf:
Absender
Empfänger (Inkassounternehmen)
Ort, Datum
Aktenzeichen
Gläubiger ./. PATausLG
Ihre Mahnung vom Datum
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr oben genanntes Schreiben habe ich am Datum erhalten. Ich widerspreche der Forderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen aufgestellten Kosten in vollem Umfang und werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.
Ich begründe meine Widerspruch wie folgt: Die Hauptforderung Ihrer Auftraggeberin sowie im Rahmen der Kulanz auch die Zinsen wurde am Datum durch Überweisung gezahlt. Eine Ratenzahlungsvereinbarung habe ich nicht abgeschlossen, wie auch ich Ihre völlig überzogene Forderung für eine Leistung, die Sie nicht erbracht haben, nicht anerkenne.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG ).
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihre Auftraggeberin unberechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
zu 2.)
Von wem wurde das Inkassounternehmen beauftragt? Oder ist das Inkassounternehmen Gläubigerin (Forderungsabtretung)?
Hast vorher vom Gläubiger Mahnungen erhalten?
Zitat:Hauptforderung =13,00€
Ich vermute, auch aus Deiner weiteren Antwort, dass diese Forderung berechtigt ist.
Außerdem vermute ich, dass Du bereits vor den Mahnungen des Inkassobüros, mindestens eine Mahnung vom Gläubiger erhalten hast und daher schon im Verzug vor Beauftragung des Inkassounternehmens warst.
Die Frage hier ist sowieso, wann Du in Verzug gesetzt worden bist und welche Kosten daher berechtigt sind.
Zitat:Verzugszinsen = 0,13€
Bei 0,0015 € pro Tag must Du seit 87 Tagen in Verzug sein.
Zitat:Inkassokosten gem. §§280.286 BGB =58,50€
Bei einem Streitwert von 13,00 € ist das die maximal zulässige Gebühr, die ein Rechtsanwalt für eine fachliche Mandantenberatung im außergerichtlichen Inkasso verlangen darf.
Wie auch schon mepeisen Schrieb ist diese Summe für das Versenden einer einfachsten Mahnung natürlich viel zu hoch, so dass hier auch meines Erachtens maximal 15.- € (0,3 Gebühr 2301 VV RVG) nach verlangt werden dürfen.
Zitat:Gebühr für Ratenzahlungsvergleich =67,50€
Da Du keine Vereinbarung geschlossen hast, streichen.
Zitat:Auslagenpauschale gem.§§280.286 BGB =11,70€
Die Auslagenpauschale ergibt dann 20 % von 15.- € den korrigierten Wert von 3.- €.
Zitat:Gesamt = 158,36€
Meine Gegenrechnung = 31,13 €.
Was würde ich tun?
Wobei die Vorgehensweise stark von der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abhängt. Die Hauptforderung zweckgebunden zu überweisen ist aber kein Fehler.
Direkt an den Gläubiger 13,13 € überweisen und im Verwendungszweck Kd.-Nr. + Rechnungsnr. + 0,13 € Zinsen angeben.
Dem Inkassounternehmen widersprechen.
Entwurf:
Absender
Empfänger (Inkassounternehmen)
Ort, Datum
Aktenzeichen
Gläubiger ./. PATausLG
Ihre Mahnung vom Datum
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr oben genanntes Schreiben habe ich am Datum erhalten. Ich widerspreche der Forderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen aufgestellten Kosten in vollem Umfang und werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.
Ich begründe meine Widerspruch wie folgt: Die Hauptforderung Ihrer Auftraggeberin sowie im Rahmen der Kulanz auch die Zinsen wurde am Datum durch Überweisung gezahlt. Eine Ratenzahlungsvereinbarung habe ich nicht abgeschlossen, wie ich mich auch vor Ihrer Mahnung nicht im Verzug befunden habe und somit kein Schaden entstanden ist.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG ).
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihre Auftraggeberin unberechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Zitat:Es gab auch bereits Amtsgerichte, die der Meinung waren, dass Inkassounternehmen nicht gem. RVG abrechnen dürfen, denn das RVG sei ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Das war einmal. Seit ein paar Jahren ist diese Lücke im RDGEG geschlossen.
Hallo vielen lieben Dank für euer aller Bemühen,
ich werde nun wie geraten, direkt an die Gläubiger zahlen und zwar "Nur HF + Zinsen + Schreiben einfacher Art"
Auch vielen Dank an "xipolis" für die ausführliche Auflistung inclusive der vorgefertigten Schreiben (werde ich nutzen)
Sowie Danke an "mepeisen" und "thehellion"...Ihr habt mir sehr geholfen und mir jetzt schon eine Last genommen!
Ihr alle seid echt Klasse....Danke Danke Danke !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten