Diagonal Inkasso Kosten

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
cutback1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Diagonal Inkasso Kosten

Guten mittag,

auch ich bin derzeit in Korrespondenz mit dem Diagonal Inkassounternehmen und würde mich freuen wenn ich hier eine Hilfe zum weiteren Vorgehen bekäme. Hier die Situation: Nachdem meine Kreditkarte erneuert wurde, konnten Fahrentgelde der Kölner vERKEHRSBETRIEBE in Höhe von Euro 42,80 nicht von dieser Karte eingezogen werden. Die entsprechenden Mahnungen wurden an meine "veraltete" Adresse geschickt sodass Ich diese nicht zu Gesicht bekommen habe. Nun erhielt ich eine Gesamtforderung des besagten Inkassounternehmens in Höhe von Euro 116,81. Natürlich möchte ich den Zahlungsrückstand bei den Verkehrsbetrieben ausgleichen, die Höhe der geforderten Inkassokosten kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wie sollte ich am besten vorgehen?

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bezahle halt zweckgebunden direkt an die Verkehrsbetriebe.
ggf. die Kosten einer Adressauskunft dazu rechnen, je nachdem ob denen die Adresse bekannt war oder nicht. Ich nehme mal an, dass die veraltete Adresse die ist, die bei der Kreditkarte hinterlegt war?

Dem Inkasso würde ich dann schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht."

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
cutback1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Tja, die ursprüngliche Forderung beläuft sich auf Euro 12,30. Gebucht hatte ich dieses Ticket über Handyticket Deutschland. Dieses Portal hat dann 2 saftige Mahnungen über jeweils 9,25 an meine "alte" Adresse geschickt. Diese Mahnungen habe ich nun seit gestern vorliegen, da ich Einspruch gegen die Inkassokosten von Diagonal erhoben habe. Sollte ich nun besser direkt die Forderung des Handyticketportals begleichen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Hauptforderung selbst ist unstrittig. Unstrittig sind zudem Mahngebühren (je nach Gericht sind das aber nur zwischen 1€ und 2,50€ pro Brief). Unstrittig sind Zinsen (siehe www.basiszins.de/zinsrechner).
Zudem sind unstrittig ggf. die Kosten der Adressermittlung, auch wenn dabei eine veraltete Adresse rauskam, weil du eventuell deine Adresse beim Kreditkarteninstitut nicht aktualisiert hast. Das ist so ein bisschen die Unbekannte, aber mehr wie 10€ würde ich da erst mal nicht einsehen, ohne eine Rechnung gesehen zu haben.

Das, was unstrittig ist, muss man ja sowieso bezahlen. Sich da zu wehren oder abzuwarten ist keine gute Idee.

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#4
 Von 
cutback1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,

ich möchte da gar nichts abwarten nur sehe ich nicht ein das 10-fache der ursprünglichen Forderung zu zahlen. Die Hauptforderung setzt sich zusammen aus dem Ticket für Euro 12,00 und Mahnkosten in Höhe von Euro 30,50 (also insgesamt Euro 42,80). Das habe ich bislang in der Höhe noch nie zahlen müssen. Ich möchte einfach nur so schnell wie möglich Klarheit schaffen und zahle natürlich umgehend.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überweise gerundet 22,30 € zweckgebunden direkt an den Gläubiger und nicht ans Inkassobüro
Im Überweisungsträger "Kdnr xyz und "Hauptforderung 12,30 plus 10 € Verzugskosten

An Mahngebühren sind lediglich zwischen 1 € und 2,50 pro mahnung zu zahlen
Siehe dazu z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 und AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich :
http://inkassokosten.wordpress.com/

Allerdings kann Diagonal trotzdem ausdauernd nerven :
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren


Formulierungsvorschlag gegenüber dem Inkassobüro nachdem die Forderung inkl der oben aufgelisteten möglicher Verzugs Kosten zweckgebunden an den Gläubiger überwiesen wurde und der 2 Inkassobrief eingetroffen ist :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig






-- Editiert von thehellion am 08.06.2015 23:03

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
cutback1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen vielen Dank. Das ist wirklich eine große Hilfe. Mache mich gleich an die Arbeit. Gruß aus Bonn und einen schönen Sommer!

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