Diabetiker unterliegt gegen Süßwaren-Hersteller
AFP VOM 24.4.2002 | Nachrichten - Neue Urteile | 2969 Aufrufe Mehr zum Thema:Masterfoods, Coca, Cola, Diabetis
- Landgericht Mönchengladbach nennt Klage unbegründet
Ein zuckerkranker Richter ist mit seiner Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage gegen den Hersteller der Schokoriegel "Mars" und "Snickers" gescheitert. Das Landgericht Mönchengladbach wies den Vorwurf, der hohe Zuckergehalt der von dem Viersener Hersteller Masterfoods produzierten Riegel sei mitverantwortlich für seine Krankheit, als unbegründet zurück. Die Richter verwiesen auf den aktuellen Stand der Forschung. Bislang nennt keine wissenschaftliche Studie Zucker als unmittelbaren Verursacher von Diabetes.
Der Fall des an so genannten Altersdiabetes erkrankten 46-jährigen Juristen Hans-Josef Brinkmann aus Neubrandenburg hatte im vergangenen Herbst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Neben seiner Klage gegen Masterfoods verklagte er auch den Getränkehersteller Coca-Cola auf Schmerzensgeld.
Von Masterfoods wollte Brinkmann insgesamt 5620 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Behandlungskosten seiner Erkrankung, von Coca-Cola verlangt er dieselbe Entschädigung. Dieser Prozess soll voraussichtlich im Juni fortgesetzt werden.
Die Richter verwiesen darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der Forschung nicht der Verzehr von Zucker unmittelbare Ursache der Altersdiabetes ist. Entscheidend seien vielmehr die Faktoren genetische Disposition, Fettleibigkeit, mangelnde körperliche Bewegung und psychische Stresssituationen. Sämtliche Faktoren hätten bei Brinkmann vorgelegen.
Das Gericht wies auch Brinkmanns Vorwurf zurück, dass die Hersteller nicht ausreichend auf den Verpackungen vor den Gefahren des Verzehrs warnen. Ein hoher Zuckeranteil sei eine Eigenschaft jeder Süßigkeit, die der Verbraucher auch erwarte. Besondere Warnhinweise auf den Verpackungen seien nicht erforderlich, da es "Allgemeingut" sei, dass übermäßiger Zuckerkonsum zu Zahnschäden oder Übergewicht führen könne.
Brinkmann, der Vizepräsident des Landgerichts Neubrandenburg ist, führt seine Diabetes darauf zurück, dass er jahrelang täglich eine Flasche Coca-Cola getrunken und dazu Schokoriegel gegessen habe. Die Erkrankung Brinkmanns wurde 1998 diagnostiziert.
Diabetes kann zur Erblindung, Nierenversagen, Gefäßverschlüssen und Amputation der Füße führen. Brinkmann kann innerhalb eines Monats gegen das Urteil in die Berufung gehen.
24. April 2002
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