Deutschland muss sich wegen der zwangsweisen Verabreichung eines Brechmittels vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verantworten. Die Große Kammer prüfte am Mittwoch die Klage eines wegen Drogenhandels vorbestraften Mannes aus Sierra Leone, der in Köln lebt. Das Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten. Sollte die Bundesregierung verurteilt werden, muss sie die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs umsetzen. Juristen in Straßburg gehen davon aus, dass die Zwangsverabreichung von Brechmitteln dann verboten wird.
Der Afrikaner war im Oktober 1993 in Wuppertal von vier Polizisten ertappt worden, als er zwei kleine Päckchen mit Drogen aus dem Mund nahm und verkaufte. Als sie ihn festnahmen, verschluckte der Mann ein drittes Päckchen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ein Arzt durch eine Röhre in die Nase ein starkes Brechmittel verabreichte, während ihn die Polizisten festhielten. Daraufhin spuckte der Afrikaner ein kleines Päckchen aus, das laut Beschwerdeschrift 0,2182 Gramm Kokain erhielt. Anschließend wurde er wegen Verstoßes gegen das Rauschmittelgesetz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. In Deutschland wurden seine Klagen gegen die Brechmittel-Behandlung abgewiesen.
In Straßburg machten die Verteidiger des 40-Jährigen unter anderem Verstöße gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit geltend. Die Zwangsverabreichung von Brechmitteln sei erwiesenermaßen gefährlich, sagte der Anwalt Andrej Busch. Bei ähnlichen Fällen seien in Hamburg und Bremen im Jahre 2001 und Anfang dieses Jahres zwei Schwarzafrikaner gestorben. Sowohl der Deutsche Ärztetag als auch die Bundesärztekammer hätten auf die "lebensgefährlichen Risiken" dieser Behandlung hingewiesen. Deutschland sei das einzige europäische Land, das dennoch an der Praxis festhalte. Dies sei umso unverständlicher, als die verschluckten Päckchen ohnehin "auf natürlichem Weg" ausgeschieden würden. Die Vertreterin der Bundesregierung rechtfertigte hingegen das Vorgehen als angemessen.
23. November 2005 - 12.35 Uhr
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