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Deutschland rügt völkerrechtliche Verstöße der USA im Fall LaGrand

14.11.2000 | Nachrichten - International | 6342 Aufrufe
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LaGrand, Völkerrecht, USA

Diese Woche laufen die Anhörungen zu der vor dem IGH angestrengten Klage der Bundesrepublik gegen die USA. Auslöser sind die Hinrichtungen der deutschen Brüder LaGrand in dem amerikanischen Bundesstaat Arizona im vergangenen Jahr. Allerdings ist Inhalt oder Gegenstand der Klage nicht die Todesstrafe, sondern die mögliche Verletzung von Völkerrecht. Deutschland moniert, dass den Brüdern LaGrand der Rechtsbeistand durch das deutsche Konsulat versagt worden war.

Die fehlende konsularische Betreuung sei maßgeblich für die Verurteilung der Brüder LaGrand gewesen. Die Klage der Bundesrepublik richte sich daher weder gegen die Exekution noch gegen die Todesstrafe an sich, so Gerhard Westdickenberg, der Vertreter des Berliner Außenministeriums. Vielmehr ginge es um den Schutz des Individuums und insbesondere um Konsularrechte auf Grundlage der Wiener Konvention von 1963. Durch einen entsprechenden Spruch des IGH sollen die USA künftig zur Einhaltung der Bestimmungen der Wiener Konvention gezwungen werden.

Die USA geben zu, ihren Verpflichtungen, die sie Deutschland gegenüber durch die Wienner Konvention haben, nicht nachgekommen zu sein. Die USA wüssten, dass sie Deutschland fälschlicherweise nicht über den gegen die Brüder LaGrand laufenden Prozess unterrichtet haben und entschuldigen sich für diesen Bruch Internationalen Rechts. Nichtsdestotrotz aber wehren sie sich gegen die Behauptung, dass die fehlende konsularische Betreuung ausschlaggebend für eine Verurteilung war. Dazu führen sie auch Korrespondenz von Bundespräsident Herzog und Justizministerin Gmelin an, die eine Rechtmäßigkeit des Urteils und einen fairen Prozess nie bestritten und insbesondere die Schuld der Brüder LaGrand einstanden.
Weiterhin bestreiten die USA die wesentliche Rolle der Konsularrechte im Allgemeinen. Da ein Konsul nicht als Anwalt praktizieren darf, kann er lediglich assistieren und habe nur eine unterstützende Rolle. Die ideale Konsularrolle, die Deutschland in seiner Argumentation darlege und vertrete sei lediglich Spekulation und kein Beweis, da sie nicht deutlich mache, was Deutschland wirklich getan hätte oder getan hat.

Die erste Runde der mündlichen Anhörung begann am Montag dieser Woche mit dem Vortrag Deutschlands, Dienstag folgte die USA. Die zweite Runde findet dann in der selben Reihenfolge am Donnerstag und Freitag statt.
Eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshof in Den Haag wird nicht innerhalb der nächsten zwei Monate erwartet.


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