Deutschland muss italienische NS-Opfer nicht einzeln entschädigen
AFP VOM 3.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 581 Aufrufe Mehr zum Thema:Nazi-Verbrechen, Entschädigung
UN-Gericht untermauert Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität
Unabhängig vom erlittenen Leid muss Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag untermauerte am Freitag den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind. Berlin und Rom wurden zu Verhandlungen auf freiwilliger Basis ermuntert.
Die rund 600.000 italienischen Militärinternierten aus der Zeit zwischen September 1943 und Mai 1945 sind eine Personengruppe, die bei den umfangreichen Entschädigungsleistungen der vergangenen Jahrzehnte weitgehend leer ausgingen. Die deutsche Wehrmacht verweigerte den entwaffneten Soldaten des ehemaligen Verbündeten Italien den Status von Kriegsgefangenen und setzte sie als Zwangsarbeiter ein. Das höchste UN-Gericht entschied am Freitag auf Antrag der Bundesrepublik, dass die Militärinternierten und ihre Angehörigen keine individuellen Entschädigungszahlungen einklagen können.
Das Urteil gilt auch für andere NS-Opfer in Italien und Griechenland, die sich durch die kollektiven Regelungen der 60er Jahre nicht oder mangelhaft berücksichtigt sehen. Völkerrechtlich entscheidend sei der Grundsatz der Staatenimmunität, führte Richter Hisashi Owada aus. Er verurteilte Italien dazu, mit "geeigneter Gesetzgebung" oder anderen Mitteln dafür zu sorgen, dass italienische Gerichte die Bundesrepublik künftig nicht mehr in solchen Fällen verurteilen können.
Das Urteil schaffe "Rechtssicherheit", erklärte Außenminister Guido Westerwelle (FDP). Dass Berlin den IGH eingeschaltet habe, sei nicht "gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet". Deutschland habe sich seiner historischen Verantwortung für das im Zweiten Weltkrieg begangene Unrecht gestellt. Alle Fragen zur Umsetzung des Urteils sollten mit der Regierung in Rom "partnerschaftlich" weiterverfolgt werden. Westerwelles italienischer Kollege Giulio Terzi sagte, das Urteil werde von Rom "respektiert". Er verwies auf die Notwendigkeit weiterer Verhandlungen.
Unabhängig vom Prinzip der Staatenimmunität erklärte der IGH-Richter Owada sein "Erstaunen" und "Bedauern" darüber, dass Deutschland den Militärinternierten eine Entschädigung verweigere. Er legte der Regierung in Berlin "weitere Verhandlungen" darüber nahe. Bei einem IGH-Termin im vergangenen September hatte die deutsche Seite gesagt, rund 80 Klagen im Namen von rund 500 Klägern seien anhängig. Die Klagewelle war ins Rollen gekommen, nachdem Deutschland im vergangenen Jahrzehnt auf freiwilliger Basis Zwangsarbeiter aus der NS-Zeit entschädigt hatte. Die Militärinternierten wurden dagegen nicht berücksichtigt.
Die Menschrechtsorganisation Amnesty International bewertete das IGH-Urteil als "großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz". Staatenimmunität werde damit "über den Menschenrechtsschutz gestellt". Die Rechtsauffassung italienischer Gerichte, Individualklagen gegen Deutschland seien zulässig, hatte 2008 eine internationale Weiterung zur Folge. Ein Berufungsgericht in Florenz machte sich damals eine Entscheidung eines griechischen Gerichts zu eigen, Deutschland müsse den Hinterbliebenen von 218 Opfern eines SS-Massakers vom 10. Juni 1944 in Griechenland Entschädigung zahlen.
03.02.2012 - 15:30 Uhr
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