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Deutschland muss Kontrolle des Öko-Landbaus nachbessern

AFP VOM 29.11.2007 | Nachrichten - Europarecht | 1345 Aufrufe
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Öko-Landbau

EuGH verlangt leichteren Zugang für Auslands-Prüfer

Deutschland muss seine Vorschriften zur Kontrolle von Bio-Anbau nachbessern. Ausländischen Kontrollstellen zur Prüfung der Qualität von Öko-Lebensmitteln müsse der Zugang zum deutschen Markt erleichtert werden, hieß es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-404/05)

Die Kontrollstellen sind zugelassene private Unternehmen. Sie überwachen, dass Bio-Höfe die Vorschriften der EU-Ökoverordnung einhalten. Von den bekannten Bio-Verbänden wie Bioland, Demeter und Naturland werden Kontrollstellen auch beauftragt, zugleich die meist schärferen Verbandsregeln zu überwachen.

Damit die Kontrollstellen ihrerseits von den Behörden besser überwacht werden können, verlangt das deutsche Recht für die Zulassung einer Kontrollstelle eine Niederlassung in Deutschland. Das sei aber überzogen, urteilte der EuGH auf eine Klage der Europäischen Kommission. Die Überwachung der Kontrollstellen sei auch in den anderen EU-Staaten ausreichend gewährleistet.

29. November 2007 - 15.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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